Trunkenheitsfahrten mit sehr hohen Promillewerten; Verbrennen von Grünschnitt löst Feuerwehreinsatz aus
(ots) - Am Samstag, 22.06.2019, 17:00 Uhr, kam es in
Schönecken zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein niederländischer Pkw
hat beim Wenden ein Garagendach beschädigt. Obwohl der
Grundstückseigentümer ihm nachgerufen hat, flüchtete der Fahrer. Im
Rahmen der Fahndung konnte die Polizei den Pkw über eine Stunde
später auf der L 5 feststellen. Der Pkw wurde in extremen
Schlangenlinien geführt. Ein erster Anhalteversuch in unmittelbarer
Nähe zum ursprünglichen Unfallort scheiterte. Der Pkw-Fahrer
verlangsamte zwar, fuhr aber trotz eindeutiger Anhaltezeichen ohne
anzuhalten weiter. Nach kurzer Verfolgung konnte er dann aber
gestoppt werden. Der 56-jährige Fahrer gab sofort an, alkoholkrank zu
sein. Er hatte eine Atemalkoholkonzentration von 3,00 Promille und
hatte keine gültige Fahrerlaubnis.
Am Sonntag, 23.06.2019, 02:45 Uhr, wurde in Weinsheim ein Pkw
einer Kontrolle unterzogen. Bei dem 24-jährigen Fahrer aus dem
Eifelkreis wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger
Test ergab eine Konzentration von 2,07 Promille. Der junge Mann wird
längere Zeit auf seine Fahrerlaubnis verzichten müssen und ohne MPU
vermutlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Am Samstag, 22.06.2019, kurz nach 16:00 Uhr, kam es zu einem
Feuerwehreinsatz in der Gemarkung Lünebach. Dort verbrannte ein
Grundstückseigentümer Grünschnitt auf seiner Parzelle. Er hatte
versäumt, das Verbrennen bei der Verbandsgemeindeverwaltung
anzuzeigen. Dort hätte er dann auch erfahren, dass er den Grünschnitt
nicht in unmittelbarer Nähe zum Wald verbrennen darf, weil ansonsten
die Gefahr eines Waldbrandes besteht. Aus diesem Grund musste die
Feuerwehr ausrücken, was erhebliche Kosten verursacht, die dem
Verursacher auferlegt werden müssen. Daher an dieser Stelle nochmal
der Hinweis, dass das Verbrennen von Grünschnitt anzeigepflichtig
ist. Es sind Abstände u. a. zum Wald und zu Gebäuden einzuhalten. Die
Polizei wird über erteilte Verbrennungsanzeigen informiert und kann
so prüfen, ob berechtigt verbrannt wird.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Prüm
Telefon: 06551/942-0
www.polizei.rlp.de/pi.pruem
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Datum: 23.06.2019 - 16:51 Uhr
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