Häusliche Gewalt: 34-jährige Frau musste Wohnung verlassen
(ots) - Weil sie ihren Ehemann körperlich angegriffen haben
soll, sprachen Beamte der Wache Bad Godesberg am Dienstag, den
25.06.2019 einer 34-jährigen Frau eine Wohnungsverweisung und ein
10-tägiges Rückkehrverbot aus. Gegen 19:10 Uhr war die Polizei über
einen Streit in der Wohnung der Familie in Bonn informiert worden.
Nach aktuellem Ermittlungsstand soll es dort zu einer verbalen
Auseinandersetzung zwischen der 34-jährigen Frau und ihrem
41-jährigen Ehemann gekommen sein in dessen Folge der Mann von seiner
Ehefrau geschlagen und gebissen worden sein soll. Auch die 54-jährige
Mutter der 34-Jährigen, die sich zu Besuch in der Wohnung befand,
soll ihren Schwiegersohn angegriffen haben.
Die Beamten verwiesen die Ehefrau aus der Wohnung und sprachen ihr
ein Wohnungsbetretungsverbot aus. Sollte sie dieses Verbot nicht
beachten, droht ihr ein Zwangsgeld von 500 Euro. Gleichzeitig
erwartet sie ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Das
zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung
soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer
Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Der Mann wurde von den Beamten auf
die Hilfsangebote und seine Rechte hingewiesen.
Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere
Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und
Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-un
d-polizeiliches-handeln
Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Bonn, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.06.2019 - 11:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2155458
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BN
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Häusliche Gewalt: 34-jährige Frau musste Wohnung verlassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bonn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).