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Oduktion des Leichnams aus dem Brunnenschacht - Tod durch Ertrinken

ID: 2156645

(ots) - Nachtrag zur Pressemeldung "Hämatom
am Leichnam im Brunnenschacht festgestellt - Mordkommission ermittelt
- 54-Jähriger vorläufig festgenommen" (ots vom 27.6., 8:53 Uhr)

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der
Kreispolizeibehörde Steinfurt und des Polizeipräsidiums Münster

Nach dem Fund eines weiblichen Leichnams im Brunnenschacht einer
Gärtnerei am Kaisersweg in Neuenkirchen wurde die 80-jährige Tote
heute (27.6.) im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik
Münster obduziert.

"Die Obduktion erbrachte keinen eindeutigen Hinweis auf ein
Fremdverschulden", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt
heute (27.6.) in Münster. "Fest steht nun, dass die 80-jährige Frau
aus Neuenkirchen ertrunken ist."

"In dem Brunnenschacht lag der Wasserstand zum Auffindezeitpunkt
bei etwa zwei Metern. Das Hämatom kann durch einen Sturz, durch
Rettungsmaßnahmen oder doch durch Fremdeinwirkung entstanden sein",
resümierte der Kommissionsleiter Kriminalhauptkommissar Joachim Poll.
"Die Mordkommission ermittelt deshalb weiterhin in jede Richtung."

Wie der Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute erklärte,
äußerte sich der vorläufig festgenommene 54-Jährige bislang nicht zu
den Vorwürfen. Er wurde heute mangels dringenden Tatverdachts, der
Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist, entlassen.

Für Medienanfragen ist Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter
der Rufnummer 0172 2913810 zu erreichen.




Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Pressestelle
Vanessa Arlt
Telefon: 0251/ 275- 1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster

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Datum: 27.06.2019 - 16:34 Uhr
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