Korrektur Pressemeldungüber Vorfall beim "Schlagermove"
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(ots) - (swe). Nach einem Hinweis aus Pressekreisen handelt
es sich bei der Veranstaltung in Rolfshagen nicht um den rechtlich
geschützten Begriff "Schlagermove", sondern um einen Schlagerumzug.
Im Falle einer Veröffentlichung der Pressemeldung der Polizei Rinteln
vom 1.7.2019 wird darum gebeten, dies zu beachten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Rinteln
Pressestelle
Hasphurtweg 3
31737 Rinteln
Telefon: 05751/95450
E-Mail: pressestelle(at)pi-nbg.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 01.07.2019 - 12:07 Uhr
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