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Vier auf einen Streich - 21-Jähriger unter Alkohol und Drogen aber ohne Fahrerlaubnis, dafür mit Schreckschusswaffe unterwegs

ID: 2159712

(ots) - Lehre, Selkebachstraße 02.07.2019, 01.49 Uhr

Wegen gleich vier Delikte muss sich ein 21 Jahre alter
Fahrzeugführer aus der Einheitsgemeinde Lehre demnächst vor Gericht
verantworten müssen. Der 21-Jährige war am Dienstagmorgen gegen 01.49
Uhr einer Polizeistreife aufgefallen, als er mit seinem BMW die L 295
von Lehre nach Flechtorf befuhr. Da der junge Mann polizeilich kein
Unbekannter war und die Beamten wussten, dass er nicht im Besitz
einer Fahrerlaubnis ist, folgten sie dem BMW und beschlossen den
Fahrzeugführer zu kontrollieren. In Höhe der Bahnhofstraße sollte der
BMW gestoppt werden und die Beamten gaben dem Fahrzeugführer mittels
des Top das Haltezeichen "Stopp Polizei". Doch anstatt anzuhalten
brauste der 21-Jährige in Richtung Groß Brunsrode davon. Die Polizei
schaltete daraufhin das Blaulicht ein und verfolgte den BMW mit bis
zu 160 km/h. Die Fahrt ging nun über die Alte Hauptstraße in Groß
Brunsrode zurück auf die L 295 in Richtung Lehre. In der
Selketalstraße hatte der Flüchtige wohl ein Einsehen, denn er hielt
sein Fahrzeug am rechten Straßenrand an.

Die Polizisten forderten nun den Fahrer auf aus dem Fahrzeug zu
steigen und unterzogen ihn anschließend einer Kontrolle. Hierbei
stellten sie deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes
fest. Ein freiwilligt durchgeführter Atemalkoholtest ergab 0,97
Promille. Zudem erklärte der 21-Jährige den Beamten, dass er vor zwei
Tagen Betäubungsmittel konsumiert habe. Bei einer anschließenden
Durchsuchung seiner Person und des Fahrzeugs kam dann noch eine
Schreckschusswaffe zum Vorschein, für die der 21-Jährige keinen
Waffenschein besaß. Zu der Frage der Fahrerlaubnis räumte der
21-Jährige ein, dass diese ihm bereits entzogen wurde. Zu guter Letzt
wurde dem jungen Mann durch einen approbierten Arzt auf der
Dienststelle in Wolfsburg eine Blutprobe entnommen. Der 21-Jährige




wird sich demnächst wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne
Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstoß
gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten müssen.




Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle(at)pi-wob.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 02.07.2019 - 13:21 Uhr
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