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Hamburg Airport: Pfefferspray sorgt für Ärger, Festnahmen wegen Diebstahls und Unterschlagung, Schwarzfahrer muss ins Gefängnis

ID: 2160068

(ots) - Am Hamburg Airport entdeckten
Luftsicherheitsassistenten Dienstagmittag ein verbotenes Pfefferspray
in der Jackentasche einer Reisenden. Da dies nicht die erforderlichen
Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr
aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem
Waffengesetz. Die Bundespolizei wurde zur Luftsicherheitskontrolle
gerufen und stellte das Pfefferspray sicher. Die 20-jährige
bulgarische Staatsangehörige gab sich ahnungslos und erklärte, nicht
gewusst zu haben, dass das Pfefferspray in Deutschland verboten ist.
Die Dame erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das
Waffengesetz und konnte im Anschluss nach Sofia weiterreisen.

Dienstagnachmittag hat die Bundespolizei am Flughafen Hamburg
einen 27-jährigen Bulgaren festgenommen. Als der Mann aus Varna
ankam, stellte er sich bei der Grenzkontrolle an. Die Beamten der
Bundespolizei überprüften seine Daten und stellten fest, dass er von
der Staatsanwaltschaft Bremen wegen Diebstahls seit Dezember 2018
gesucht wird. Der Mann hatte 27 Tagessätze à 10 Euro zu zahlen.
Außerdem waren 73,50 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Er
bezahlte, musste die Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen nicht
antreten und konnte weiterreisen.

Am Dienstagabend ist ein 25-jähriger Rumäne aus Bukarest am
Hamburger Flughafen angekommen. Als er sich der grenzpolizeilichen
Einreisekontrolle stellte, wurden die Beamten der Bundespolizei auf
einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hagen aufmerksam. Er wurde im
April dieses Jahres wegen Unterschlagung zu 20 Tagessätzen à 30 Euro
verurteilt. Außerdem waren 89 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Da
der Mann die geforderten 689 Euro bezahlen konnte, blieb ihm eine
20-tägige Gefängnisstrafe erspart und er konnte seine Reise
fortsetzen.

Einen per Haftbefehl gesuchten Schwarzfahrer nahm die




Bundespolizei am Flughafen Hamburg am Dienstagabend fest. Der
50-jährige Rumäne kam mit einem Flug aus Bukarest an und wurde bei
der Grenzkontrolle überprüft. Die Beamten stellten beim Abgleich
seiner Daten fest, dass der Mann seit April dieses Jahres wegen
Erschleichen von Leistungen in sieben Fällen per Haftbefehl von der
Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht wird. Er hatte 40 Tagessätze à 8
Euro zu zahlen. Außerdem waren 4 Euro restlicher Geldstrafenanteil
sowie 78,50 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Der Rumäne war nicht
in der Lage, die geforderte Geldstrafe zu zahlen. Er wurde daher
festgenommen, ins Gefängnis gebracht und muss dort nun eine
Ersatzfreiheitsstrafe von 32 Tagen verbüßen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 03.07.2019 - 06:55 Uhr
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