Erst getankt, dann Blutprobe entnommen
(ots) - Braunschweig, Südstadt 07.07.2019, 16.08 Uhr
Ein Mann konnte die Rechnung fürs Betanken seines Pkws nicht
begleichen. Weil die Mitarbeiterin der Tankstelle Alkoholgeruch
wahrnahm, rief sie die Polizei. Der Mann hatte rund 2,6 Promille
Alkohol in der Atemluft, so dass seine Fahrt an der Tankstelle
endete.
Am Sonntagnachmittag fuhr ein 55-Jähriger mit seinem VW Passat zum
Tanken. Als er versuchte, seine Rechnung zu zahlen, stellte die
Kassiererin eine deutliche Alkoholfahne und ein auffälliges Zittern
bei dem Mann fest. Die Frau erinnerte sich, dass der Mann am selben
Tag schon einmal an der Tankstelle war und hochprozentigen Alkohol
gekauft hatte.
Sie wies den Mann darauf hin, dass er so nicht mehr Auto fahren
dürfe und rief die Polizei.
Die Polizeibeamtinnen führten kurz darauf mit dem Mann einen
Atemalkoholtest durch, der eine erhebliche Alkoholisierung von 2,6
Promille ergab. Somit wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit
eingeleitet und durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Den
Führerschein musste der Mann auch abgeben.
Um die noch offene Rechnung bei der Tankstelle begleichen zu
können, erhielt die Mitarbeiterin die Personalien des Mannes.
Rückfragen bitte an:
Polizei Braunschweig
PI Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0531/476-3032 und -3033
E-Mail: pressestelle(at)pi-bs.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei-braunschweig.de
Original-Content von: Polizei Braunschweig, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.07.2019 - 13:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2163652
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BS
Stadt:
Braunschweig
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Erst getankt, dann Blutprobe entnommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Braunschweig (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).