Essen: Polizei nimmt Wechseltrick-Betrüger fest
(ots) - Essen: Polizei nimmt Wechseltrick-Betrüger fest
45327 E.-Katernberg: In einem Wettgeschäft auf der Ückendorfer Straße
versuchte ein Betrüger am Dienstagabend (9. Juli) durch den
klassischen Wechseltrick Bargeld zu erlangen. Der 54-jährige Betrüger
betrat gegen 18.50 Uhr das Wettgeschäft. Er fragte, ob der
Mitarbeiter des Wettgeschäftes (26) ihm einen 50-Euro-Schein wechseln
könne. Während der Mitarbeiter bereitwillig die Kasse öffnete und ihm
das Geld wechseln wollte, verwirrte er den Mitarbeiter mit ständig
neuen Angaben des gewünschten Wechselgeldes. Den 50-Euro-Schein
behielt der 54-Jährige zunächst jedoch für sich. Nach kurzer Zeit
ahnte der Mitarbeiter, dass er vermutlich abgelenkt werden sollte.
Nachdem er den Verdacht hatte, mit einem Wechseltrick getäuscht zu
werden, brachte er den Geldschein in seine Gewalt und informierte er
die Polizei. Die eingesetzten Beamten stellten zeitnah fest, dass der
Mann bereits wegen ähnlicher Delikte polizeilich bekannt ist. Er
wurde vorläufig festgenommen. Glücklicherweise war der mutmaßliche
Wechseltrick-Betrüger in diesem Fall nicht erfolgreich. /JH
Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen(at)polizei.nrw.de
https://twitter.com/Polizei_NRW_E
http://www.facebook.com/PolizeiEssen
Original-Content von: Polizei Essen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.07.2019 - 15:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2165362
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-E
Stadt:
Essen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Essen: Polizei nimmt Wechseltrick-Betrüger fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Essen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).