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Schlag von Bundespolizei und StaatsanwaltschaftÜber 300 Bundespolizeibeamte durchsuchen 16 Bordelle und Wohnungen. Haftbefehle gegen zwei Hauptbeschuldigte vollstreckt.

ID: 2165429

(ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Aachen und
Bundespolizei NRW

Schleusung, Prostitution und Ausbeutung: Schlag von
Staatsanwaltschaft und Bundespolizei gegen Netzwerk der Organisierten
Kriminalität. Über 300 Bundespolizeibeamte durchsuchen 16 Bordelle
und Wohnungen. Haftbefehle gegen zwei Hauptbeschuldigte vollstreckt.

Am 10. Juli 2019 haben über 300 Beamte der Bundespolizei im
Auftrag der Staatsanwaltschaft Aachen ab den Mittagsstunden
zeitgleich 16 Bordelle, Wohnungen und sonstige Objekte durchsucht.
Zwei Haftbefehle gegen die beiden Haupttäter wurden durch die
Bundespolizei in Düren vollstreckt. Der Schwerpunkt der
Einsatzmaßnahmen lag im Raum Aachen und Düren.

Neben den beiden vorgenannten Verhaftungen stellte die
Bundespolizei im Zuge der Exekutivmaßnahmen sieben weitere
Beschuldigte sowie sieben unerlaubt aufhältige Personen fest. Zudem
wurden acht Zeugen als Opfer vernommen.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt (10.07.2019, 16:30 Uhr) stellten die
Einsatzkräfte umfangreiches Beweismaterial sicher. Darunter Laptops,
Mobiltelefone, Personaldokumente, Geschäftsunterlagen,
Arbeitsverträge sowie sonstige verfahrensrelevante Papiere und
Dokumente. Zudem wurden über 4.200 Euro Bargeld beschlagnahmt.
Hinweis: Die Einsatzmaßnahmen dauern weiter an. Vor diesem
Hintergrund handelt es sich bei den vorgenannten Feststellungen um
ein vorläufiges erstes Zwischenergebnis. Ggf. erfolgt im Laufe des
11. Juli 2019 eine ergänzende Pressemitteilung.

Die Ermittlungen richten sich gegen eine Gruppierung der
Organisierten Kriminalität (OK), der im Kern 17 Beschuldigte
zuzurechnen sind.

Hierbei handelt es sich um 12 Männer und 5 Frauen im Alter von 25
bis 66 Jahren mit vorwiegend deutscher (11) Staatsangehörigkeit, Drei
Beschuldigte kommen aus Simbabwe, ein Beschuldigter aus der Türkei




und je eine Beschuldigte stammen aus Äthiopien und Polen. Bei den
beiden Hauptbeschuldigten, die heute in Düren verhaftet wurden,
handelt es sich um einen 51-jährigen Mann aus Simbabwe und eine
62-jährige Deutsche russischer Herkunft.

Der Tätergruppierung konnten bis heute über 60 Schleusungen
nachgewiesen werden.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen Scheinfirmen zur Vermittlung
von Künstlern, Artisten und Tänzern zu betreiben. Durch diese
Scheinfirmen sollen die Beschuldigten afrikanische Artisten und
Künstler in deren Heimatländern bei sogenannten Castings angeworben
haben.

Den Artisten und Künstlern wurde in Deutschland eine Unterkunft,
ein Arbeitsvertrag mit ausreichendem Verdienst und
Krankenversicherung sowie Verpflegung während der Auftritte
versprochen. Die Arbeitsverträge und Bescheinigungen über die
Krankenversicherung wurden für die Beantragung eines Visums für die
Einreise in das Bundesgebiet genutzt.

Unmittelbar nach Ankunft in Deutschland wurden die Artisten und
Künstler ausgebeutet. Es wurden weder die vertraglich vereinbarten
Arbeitsentgelte gezahlt noch menschenwürdige Unterkünfte gestellt.
Die Artisten und Künstler wurden mit fensterlosen Transportern zu
verschiedenen Auftritten auf der Straße oder in Zirkussen verbracht
und gezwungen, ihre Einnahmen an die Beschuldigten abzugeben. Dabei
wurden sie u.a. auch mit dem Tode oder mit Gewalt gegen ihre Freunde
und Familien in den Heimatländern bedroht. Als Unterkunft wurden
verschiedene Wohnwagen, Wohnungen oder Lagerstätten, größtenteils in
einem desolaten Zustand, zugewiesen.

Die Beschuldigten stehen zudem im Verdacht russischen Tänzerinnen
fiktive Arbeitsverträge und Tourneepläne zu erstellen, so dass diese
damit ins Bundesgebiet einreisen und hier in Bordellen der
Beschuldigten der Prostitution nachgehen.

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Köln führt das
entsprechende Ermittlungsverfahren im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Aachen seit August 2018. Dem Verfahren zugrunde liegen u.a. die
Straftatbestände der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern
gemäß § 96 AufenthG, des Menschenhandels gemäß § 232 StGB,
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB
sowie wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO). Bei einer
entsprechenden Verurteilung erwartet die Beschuldigten mehrjährige
Freiheitsstrafen.

Hierzu der Präsident der für Nordrhein-Westfalen zuständigen
Bundespolizeibehörde mit Sitz in Sankt Augustin Andreas Jung: "Mit
diesem Einsatz ist ein Ermittlungserfolg gegen ein
menschenverachtendes Schleusernetzwerk gelungen. Den Kriminellen geht
es nur um die persönliche Bereicherung. Organisierte
Schleusungskriminalität steht oft am Anfang für weitere Straftaten.
Dem konnte in diesem Fall mit dem heutigen Einsatz ein Ende gesetzt
werden."




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Pressestelle
Pressesprecher Jens Flören
Bundesgrenzschutzstraße 100
53757 Sankt Augustin
Email: presse.nrw(at)polizei.bund.de
Telefon: 02241 / 238 - 1444 oder - 5555

Staatsanwaltschaft Aachen
Pressesprecher Staatsanwalt Dr. Jost Schützeberg
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
Email: pressestelle(at)sta-aachen.nrw.de
Telefon: 0241 / 94 25 - 21 15 5 oder 0172 / 10 73 616

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Datum: 10.07.2019 - 17:16 Uhr
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