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Bundespolizei zieht insgesamt 4.193 Euro Geldstrafe am Flughafen Düsseldorf ein

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(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle
verschiedener Flüge wurden am gestrigen Vormittag durch die
Bundespolizei zwei Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die
Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 4.192,75 Euro
verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.

Ein 47-Jähriger wurde bei der Kontrolle nach Dublin festgestellt,
weil die Staatsanwaltschaft München den Mann zur Festnahme wegen
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen ausgeschrieben hatte.
Der rumänische Staatsangehörige konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von
56 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 2.162,75 Euro
bei der Bundespolizei beglich.

Des Weiteren wurde ein 39-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle
nach Antalya kontrolliert. Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl
der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Betruges festgestellt. Der
Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von 2.030,- Euro zunächst
nicht aufbringen. Deshalb kontaktierte er eine Bekannte, um die Summe
auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu
müssen. Dank der Bekannten gelang ihm dies, da die Geldstrafe bei
einer Polizeiwache in Salzgitter eingezahlt wurde. Dadurch konnte der
in Salzgitter lebende Mann die Restfreiheitsstrafe von 58 Tagen doch
noch umgehen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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Datum: 11.07.2019 - 14:53 Uhr
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