ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Schüsse in Birth - Polizei ermittelt und zeigt an ! - Velbert / Kreis Mettmann - 1907068

ID: 2166387

(ots) -
Am späten Donnerstagabend des 11.07.2019, gegen 22.00 Uhr,
meldeten Bewohner des Velberter Ortsteils Birth der örtlichen
Polizei, dass sie gerade im Bereich Nelkenweg mehrere Schussgeräusche
wahrgenommen hatten. Auch die Beamten einer sofort dorthin entsandten
Streifenwagenbesatzung konnten wenig später eigene Wahrnehmungen
gleicher Art machen und dann auch sehr schnell den genauen Ort der
Schussabgaben lokalisieren.

Auf einem Parkplatz am Nelkenweg trafen die Einsatzkräfte auf zwei
deutlich alkoholisierte 28- und 33-jährige Velberter. Während der
28-Jährige mit einer Schusswaffe posierte und dabei gerade auch
offenbar wiederholt Schüsse abgegeben hatte, filmte der 33-jährige
Begleiter die martialische Selbstdarstellung seines Bekannten.

Aus Gründen der polizeilichen Eigensicherung wurden beide Männer
unter Vorhalt polizeilicher Waffen zu Boden gesprochen, entwaffnet
und dann erst genauer überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass es
sich bei der Schusswaffe der beiden Männer um eine freiverkäufliche
Gas-/Schreckschusswaffe mit der Kennzeichnung PTB
(Physikalisch-Technische-Bundesanstalt) handelte, für deren
Mitführung in Deutschland der sogenannte "kleine Waffenschein"
gesetzlich vorgeschrieben ist. Während der 33-jährige Eigentümer der
Waffe einen solchen besitzt, konnte der aktuell angetroffene
28-jährige Waffenträger einen solchen nicht vorweisen. Doch auch mit
"kleinem Waffenschein" ist die öffentliche Schussabgabe mit solchen
Waffen nicht erlaubt. Davon hatte aber angeblich selbst der Besitzer
des "kleinen Waffenscheins", der vor dem Eintreffen der Polizei nach
aktuellen Erkenntnissen ebenfalls selber mit seiner Waffe Schüsse
abgegeben hatte, noch nichts gehört.

Die Velberter Polizei stellte sowohl die PTB-Waffe samt
aufgefundener Munition und auch den "kleinen Waffenschein" des




33-jährigen Velberters sicher, zu Beweiszwecken zusätzlich auch
dessen Smartphone, mit dem die abendlichen Schüsse dokumentiert
worden waren. Durchgeführte Atemalkoholtests ergaben bei dem
28-jährigen Beschuldigten einen Wert über 1,5 Promille (0,78 mg/l),
bei dem 33-jährigen Betroffenen mehr als 1,1 Promille (0,56 mg/l)

Den 28-jährigen Velberter erwartet nun ein Strafverfahren, den
33-Jährigen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Waffengesetz
wegen des Führens ohne Erlaubnis sowie der Benutzung einer
erlaubnispflichtigen Schreckschusswaffe (PTB-Waffe) in der
Öffentlichkeit. Zudem wird die zuständige Waffenbehörde den Vorfall
zum Anlass nehmen, die Eignung des 33-jährigen Velberters zum Besitz
des sichergestellten "kleinen Waffenscheins" erneut zu prüfen.

- Hinweise für die Medien / Hintergrundinformationen zum Bericht -

1.Vor der Beantragung eines "kleinen Waffenscheins" oder dem
Erwerb einer Gas-/Schreckschuss- oder Signalwaffe sollte man sich
fragen, ob man eine solche Waffe wirklich benötigt und auch in der
Öffentlichkeit tragen will. Denn das Mitführen bringt erhebliche
Gefahren mit sich. Manche Träger sind sich dessen leider oft nicht
bewusst.

-Die genannten Waffen sehen zumeist wie scharfe Waffen aus.
Häufig sind sie nicht von solchen zu unterscheiden, wodurch es unter
Umständen zu einem unkontrollierten Handeln bei Außenstehenden kommen
kann.

-Ungeübte Waffenträger können sich in extremen Stresssituationen
selbst gefährden oder Unbeteiligte verletzen. Aus nächster Distanz
können auch solche Waffen sogar lebensgefährliche Verletzungen
hervorrufen.

-Beim Benutzen von Reizgasen aus Gas-/Schreckschusswaffen spielen
Windrichtung und -stärke eine große Rolle.

-Die Reizgasmenge von Gaspistolen ist zur Abwehr von Angriffen
oft nicht ausreichend.

-Die nebelige Wirkung von Reizgas kann sich bei unsachgemäßer
Anwendung auch schnell gegen das Opfer des Angriffs selber wenden und
dabei Tränenblindheit verursachen.

-Gas-/Schreckschusswaffen sind zum Einsatz in geschlossenen
Räumen, dazu zählen auch PKW, nicht geeignet.

2.Der "kleine Waffenschein" bietet in Deutschland eine Erlaubnis,
bestimmte Waffen in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Für den
bloßen Erwerb und Besitz von Gas- oder Schreckschusswaffen braucht
man allerdings keinen Waffenschein. Im "kleinen Waffenschein"
inbegriffen sind sogenannte SRS-Waffen, also Schreckschuss,-
Reizstoff- und Signalwaffen. Diese Waffen müssen aber von der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und abgenommen worden
sein. Eine Erlaubnis zum öffentlichen Schießen beinhaltet der "kleine
Waffenschein" indes nicht. Hierfür bedarf es einer gesonderten
Genehmigung seitens der zuständigen Waffenbehörde, wenn außerhalb von
geeigneten Schießstätten oder im Rahmen der Notwehr beziehungsweise
eines Notstands geschossen werden soll. Das Führen von
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist bei öffentlichen
Veranstaltungen (z. B. Demonstrationen, Versammlungen,
Sportereignissen, Theater-, Kino-, oder Konzertbesuchen) auch mit
"kleinem Waffenschein" grundsätzlich verboten. Entgegen weitläufiger
Meinung ist es ebenso verboten, damit an Silvester/Neujahr zu
schießen - schon gar nicht mit pyrotechnischer Munition (oft im
Lieferumfang befindliche Leuchtkugeln).

3.Beantragung eines Kleinen Waffenscheins

Der "kleine Waffenschein" ist bei der örtlich zuständigen
Waffenbehörde zu beantragen. Unter Führen einer so legitimierten
Waffe versteht man "die Ausübung der tatsächlichen Gewalt", also das
"bei sich tragen" von Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, von
Geschäftsräumen, dem eigenen befriedeten Besitztum oder einer
Schießstätte. Unerheblich hierbei ist, ob Munition mitgeführt wird.
Für das Aufbewahren einer Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffe in
der eigenen Wohnung ist keine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleiner
Waffenschein) erforderlich, ebenso nicht für den einmaligen Transport
der ungeladenen Waffe nach dem Kauf zur eigenen Wohnung.
Voraussetzung für den "kleinen Waffenschein" ist die Vollendung des
18. Lebensjahres. Genau wie bei der Prüfung anderer waffenrechtlicher
Erlaubnisse werden Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung des
Antragstellers zum Führen einer Waffe geprüft. Dazu werden
umfangreiche Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem
staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis sowie aus anderen polizeilichen
Systemen herangezogen. Für die Beantragung eines Kleinen
Waffenscheins entsteht eine Verwaltungsgebühr.

Der "kleine Waffenschein" berechtigt nur in Verbindung mit dem
Personalausweis zum Führen einer PTB-Waffe. Polizeibeamten oder sonst
zur Personenkontrolle Befugten sind diese Urkunden auf Verlangen zur
Prüfung auszuhändigen.

4.Wie gefährlich sind Schreckschusspistolen?

In einer Schreckschusspistole sind Patronen, die allerdings ohne
Kugel abgefeuert werden. Obwohl kein Geschoss abgefeuert wird, können
diese Waffen trotzdem erheblichen Schaden anrichten. Wenn sie
beispielsweise jemandem direkt an den Kopf gehalten werden, können
sie sogar tödlich sein. Denn Gase und Luft, die beim Schuss durch den
Lauf gepresst werden, treten dabei mit Höchstgeschwindigkeit aus der
Mündung aus und sind mehrere hundert Grad heiß.

5.Das PTB-Zeichen

Das PTB Zeichen wurde erst 1970 von der
Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt Braunschweig eingeführt.
Waffen ohne dieses Zeichen, auch solche die vor 1970 erworben wurden,
sind "scharfen Waffen" gleichgestellt und müssen bereits seit 1976
angemeldet werden. Überdies erfordert der Besitz "scharfer Waffen"
die Beantragung einer Waffenbesitzkarte.




Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/

Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Schulgebäude beschmiert  Einbrecher macht mit Glockengeläut auf sich aufmerksam
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.07.2019 - 10:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2166387
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ME
Stadt:

Mettmann



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schüsse in Birth - Polizei ermittelt und zeigt an ! - Velbert / Kreis Mettmann - 1907068"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizei Mettmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

PKW-Brand an der Autobahnabfahrt - Ratingen - 2007148 ...

Am späten Montagabend des 27.07.2020, gegen 23.40 Uhr, wurden Feuerwehr und Polizei in Ratingen zu einem Fahrzeugbrand an der Broichhofstraße in West, nahe der Autobahnabfahrt (BAB) A52 gerufen. Ein 30-jähriger Mann aus Düsseldorf hatte mit seine ...

Einbrüche aus dem Kreisgebiet - Kreis Mettmann - 2007147 ...

Folgende Einbrüche wurden in der Zeit vom 25.07. bis 27.07.2020 entdeckt und angezeigt. Betroffen waren die nachfolgenden Städte: --- Velbert --- In der Zeit von Samstagmorgen, 25.07.2020, bis Sonntagabend, 26.07.2020, drangen bisher unbekannt ...

Alle Meldungen von Polizei Mettmann