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190712-7-K Zwei leichtverletzter E-Scooter-Fahrer und eine Trunkenheitsfahrt

ID: 2166755

(ots) - Drei Einsätze mit Nutzern von E-Scootern von
Donnerstagmittag (11. Juli) bis in die Nacht beschäftigen derzeit die
Ermittler der Verkehrskommissariate der Polizei Köln. Zwei
leichtverletzte Männer (24, 52) und eine Blutprobe sind das Resultat.

Gegen 11.30 Uhr fuhr der 52-Jährige mit einem E-Scooter in
Ehrenfeld auf der Venloer Straße in Richtung Bismarck Straße. In Höhe
der Kreuzung wich er laut eigenen Angaben einem Radfahrer aus, fuhr
gegen einen Bordstein und stürzte. Dabei erlitt der Kölner eine
Handverletzung. Der Radfahrer entfernte sich von der Unfallstelle,
ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Hinweise nimmt das
Verkehrskommissariat 2 unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail
unter poststelle.koeln(at)polizei.nrw.de entgegen.

Siebeneinhalb Stunden später verlor der 24-jährige Fahrer eines
E-Scooters aus ungeklärter Ursache auf der Mindener Straße in Deutz
die Kontrolle über sein Mietfahrzeug. In Höhe der Einmündung zur
Deutzer Freiheit stürzte er und rutschte in das angrenzende Gebüsch.

Rettungskräfte brachten die beiden Verletzten in Krankenhäuser.

Um 3 Uhr fiel Polizisten der Wache Ehrenfeld ein E-Scooter-Fahrer
(31) aufgrund seiner unsicheren Fahrweise auf. Der 31-Jährige fuhr in
Schlangenlinien auf der Venloer Straße in Richtung Innenstadt. Bei
der anschließenden Kontrolle nahmen die Beamten deutlichen
Alkoholgeruch und weitere Ausfallerscheinungen wahr. Eine Ärztin
entnahm dem Mann eine Blutprobe. Der Kölner muss sich nun in einem
Strafverfahren wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt
verantworten.

Die Polizei Köln appelliert nochmals an alle Nutzer von
E-Scootern:

- Machen sie sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen
Fortbewegungsmittel vertraut.

- E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern




versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.

- Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten
mit wenig oder keinem Straßenverkehr.

- Bewegen Sie sich erst im dichteren Verkehr, wenn Sie ein
sicheres Gefühl im Umgang mit dem neuen Fortbewegungsmittel
erlangt haben.

- Tragen Sie einen Helm (vergleichbar Fahrradhelm), um
Kopfverletzungen zu vermeiden. Besonders Ungeübte sollten
weitere Körperschutzelemente (z. B. für Knie- und Ellbogen)
nutzen.

- ACHTUNG: Nach ein bis zwei Bier kann der Führerscheinverlust
drohen. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie
für Autofahrer.

Die Polizei Köln wird das Verkehrsgeschehen und die Entwicklungen
rund um die Elektrokleinstfahrzeuge aufmerksam beobachten. Alle
Verkehrsteilnehmer müssen sich an die neue Situation gewöhnen und
aufeinander Rücksicht nehmen. Aus diesem Grund und zum Schutz aller
Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr schreitet die
Polizei Köln konsequent gegen Verkehrsverstöße ein. (mw)




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw

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Datum: 12.07.2019 - 14:36 Uhr
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