Pressemeldung der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler vom Wochenende 12.07.-14.07.2019
(ots) - Neben mehreren Ruhestörungen,
Verkehrsunfällen und sonstigen Straftaten ereigneten sich unter
anderem noch folgende Sachverhalte im Dienstgebiet der
Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln
In der Nacht von Freitag auf Samstag und in der Nacht von Samstag
auf Sonntag konnten jeweils zwei Fahrzeugführer kontrolliert werden,
welche unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Beiden
männlichen PKW-Fahrern (38 und 69 Jahre) wurde eine Blutprobe
entnommen. Sie erwarten nun ein Straf- und
Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Weiterfahrt mit den Fahrzeugen
wurde temporär untersagt.
Einbrüche und Einbruchsversuche
Von Freitag auf Samstag kam es zu einem Einbruch in den Kiosk der
Stadionanlage Bad Neuenahr-Ahrweiler in der Kreuzstraße. Dabei haben
mindestens zwei Täter den Rollladen des Verkaufsfensters
herausgerissen und sich so Zutritt zum Verkaufsraum verschafft.
Beweise wurden gesichert. Die Ermittlungen dauern an.
Am frühen Sonntagmorgen wurde der Alarm in der Bäckerei des
REWE-Marktes Bad Neuenahr ausgelöst. Dort konnte festgestellt werden,
dass sich unbekannte Täter mit einem Hammer Zugang zur Bäckerei
verschaffen wollten. Sie schlugen ein Loch in die Fensterscheibe der
Eingangstür. In die Bäckerei gelangten sie aber nicht. Der Hammer
konnte neben anderen Beweismitteln am Tatort aufgefunden werden. Die
weiteren Ermittlungen dauern auch hier an.
Ebenfalls versuchten derzeit unbekannte Täter am Wochenende im
Vereinsheim der Bogenschützen des TuS Ahrweiler (Kaiser-Wilhelm-Park)
und ins Feuerwehrgerätehaus der FFW Gelsdorf einzubrechen. Bei beiden
Versuchen wurde nichts entwendet.
Körperverletzung mit Messer
Kurz nach Mitternacht am Sonntagmorgen wurde eine verletzte Person
nach einer Messerstecherei in Ahrweiler der hiesigen Wache gemeldet.
Der Verletzte konnte Angaben über den Täter und den Tathergang
machen. Demnach sei es im Rahmen eines Junggesellenabschieds zu einem
Streit gekommen in dessen Folge der Täter zustach. Nach sofortigen
Ermittlungen zum Täter konnte dieser noch in der Nacht vorläufig
festgenommen werden. Da die Staatsanwaltschaft den Angriff aber nur
als gefährliche Körperverletzung einstufte, musste dieser nach der
Entnahme einer Blutprobe wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Die
verletzte Person trug keine lebensgefährlichen Stichwunden davon.
Im Rahmen des Junggesellenfestes in Altenburg kam es am Sonntag
gegen 00:30 Uhr zu einer Schlägerei. Auch dort wurde vom Täter ein
Messer eingesetzt. Da die Polizei Bad Neuenahr-Ahrweiler zu diesem
Zeitpunkt personell mit der oben angeführten Messerstecherei und
weiteren Einsätzen gebunden war, wurde die Sachverhaltsaufnahme in
Altenburg durch die Polizei Adenau übernommen. Es konnten drei
Personen angetroffen werden, welche Schnittverletzungen durch eine
weitere Person aufwiesen. Diese mussten im Krankenhaus Adenau
ambulant behandelt werden. Der 15-jährige Täter konnte wenig später
ermittelt und angetroffen werden. Ein Strafverfahren wegen
gefährlicher Körperverletzung wurde eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02641-974-0
www.polizei.rlp.de/pd.mayen
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Mayen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.07.2019 - 11:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2167334
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDMY
Stadt:
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemeldung der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler vom Wochenende 12.07.-14.07.2019"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Mayen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).