190715-4: E-Scooter hatten keine Straßenzulassung - Hürth
(ots) - Polizisten haben am Freitag (12. Juli)
zwei E-Scooter-Fahrer gestoppt, die mit Fahrzeugen ohne
Straßenzulassung unterwegs waren.
Gegen 17:45 Uhr fiel Beamten ein motorisierter Tretroller auf der
Horbeller Straße auf. Sie stellten fest, dass der Roller keine nach
der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geforderte Fahrzeugplakette
aufwies und somit für öffentliche Straßen nicht zulässig ist. Zudem
konnte der 17-jährige Fahrer den Polizisten keine gültige
Fahrerlaubnis vorlegen.
Ebenfalls vor Gericht verantworten muss sich ein 35-jähriger
E-Tretroller-Fahrer, den Polizisten ohne gültigen Führerschein gegen
18:30 Uhr auf der Hans-Böckler-Straße stoppten. Auch dessen E-Scooter
hatte keine Straßenzulassung. Darüber hinaus war das Fahrzeug nicht
versichert. In beiden Fällen leiteten die Beamten Strafverfahren ein.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin:
-E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern
versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.
-Der Fahrzeugführer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
-Bei vorhandenen Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen
mit Benutzungspflicht sind diese zu benutzen. Ansonsten ist auf der
Fahrbahn/Straße zu fahren. Die Nutzung von Gehwegen ist unzulässig.
-Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für
Autofahrer.
-Die Höchstgeschwindigkeit für zugelassene E-Scooter beträgt
20km/h.
-Dringende Empfehlung der Polizei: Tragen Sie einen Helm
(vergleichbar Fahrradhelm), um Kopfverletzungen zu vermeiden. (nh)
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Datum: 15.07.2019 - 11:23 Uhr
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