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190716-4-K/LEV Verfahren wegen nicht zugelassener E-Scootern/Hoverboards

ID: 2168953

(ots) - Die Besitzer (32, 33) von nicht zugelassenen
E-Scootern und ein Jugendlicher (15) der auf einem Hoverboard ohne
gültige Zulassung und Versicherung unterwegs war, müssen sich nun in
Verfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das
Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Zulassungsverordnung verantworten.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Köln nochmals daraufhin:

- Achten Sie darauf, dass das Verkehrsmittel zugelassen und mit
einem entsprechenden Aufkleber versehen ist.

- Der E-Scooter benötigt eine eigene Kraftfahrzeugversicherung -
die private Haftpflicht gilt nicht! Achten sie darauf, dass eine
Versicherungsplakette angebracht ist.

- Hoverboards, Elektro-Skateboards, Monowheels usw. sind nicht
betriebserlaubnisfähig. Das Fahren mit ihnen im öffentlichen
Straßenverkehr ist verboten!

Fahrzeuge, die nicht den Vorgaben der neuen Verordnung über
Elektrokleinstfahrzeuge entsprechen, werden von der Polizei Köln aus
dem Verkehr gezogen.

Die aktuellen "Fälle" in Kürze:

Bereits am Samstagabend (13. Juli) beendeten Polizisten gegen 22
Uhr die E-Scooter-Fahrt eines 32-Jährigen ohne Versicherungsplakette
auf dem Theodor-Heuss-Ring in der Neustadt-Nord.

Am Montagabend (15. Juli) fiel einem Streifenteam der Wache
Opladen ein Jugendlicher (15) auf einem Hoverboard auf, der gegen 18
Uhr mit seinem "Gefährt" auf der Kolberger Straße unterwegs war. Über
das Verbot zum Führen des Boards im öffentlichen Straßenverkehr
wusste er eigenen Angaben zufolge nichts.

Am Dienstagmorgen (16. Juli) ist Polizisten gegen 8.30 Uhr auf dem
Hansaring in der Neustadt-Nord der Fahrer (33) eines nicht
zugelassenen E-Scooters aufgefallen: Neben der fehlenden
Versicherungsplakette hatte der Scooter eine Höchstgeschwindigkeit




von mehr als 20 km/h. Somit ist es kein E-Scotter im Sinne der
Elektrokleinstfahrzeugeverordnung und im öffentlichen Straßenverkehr
verboten. (mw)




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

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Datum: 16.07.2019 - 15:28 Uhr
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