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Bonn-Duisdorf: Polizei stoppt unter Drogen stehenden 40-Jahrigen auf nicht versichertem E-Scooter

ID: 2169176

(ots) - Ein 40-jähriger Bonner geriet am Dienstagmorgen gegen
09:30 Uhr (16.07.2019) ins Visier von Polizeibeamten der Wache
Duisdorf. Der Mann war auf der Straße Am Burgweiher auf einem
E-Scooter unterwegs. Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest,
dass das Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Versicherungsplakette
geführt wurde. Der Mann gab sich unwissend und gab an, dass er nicht
gewusst habe, dass er den Roller hätte versichern müssen. Außerdem
war das Fahrzeug nicht für die Inbetriebnahme in öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen da ihm unter anderem die gesetzlich
vorgeschriebene zweite Bremse fehlte.

Doch damit nicht genug: Im Laufe der Überprüfung ergaben sich
zudem Hinweise darauf, dass der Mann unter Drogeneinfluss stehen
könnte. Ein Drogentest bestätigte den Verdacht. Bei der Durchsuchung
des 40-Jährigen fanden die Polizisten zudem Betäubungsmittel und ein
verbotenes Messer.

Der Mann wurde zunächst auf die Wache in Duisdorf gebracht.
Anschließend entnahm ihm ein Arzt in einen Krankenhaus eine Bluprobe.
Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des
Führens eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss, wegen eines
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wegen des Besitzes
von Betäubungsmitteln und wegen eines Verstoßes gegen das
Waffengesetz ein. Der E-Sooter wurde sichergestellt.

Die Polizei Bonn weist ausdrücklich darauf hin:

- E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern

versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.

- Der Fahrzeugführer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
- Bei vorhandenen Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen
mit Benutzungspflicht sind diese zu benutzen. Ansonsten ist auf
der Fahrbahn/Straße zu fahren. Die Nutzung von Gehwegen ist
unzulässig.

-Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für




Autofahrer.

- Die Höchstgeschwindigkeit für zugelassene E-Scooter beträgt

20km/h.

- Dringende Empfehlung der Polizei: Tragen Sie einen Helm, um
Kopfverletzungen zu vermeiden.




Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
Pressestelle

Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw

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Datum: 17.07.2019 - 10:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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