Urteil im beschleunigten Verfahren
(ots) - Bereits am Montag kontrollierten Bundespolizisten
einen 30-jährigen albanischen Staatsangehörigen im Erfurter
Hauptbahnhof. Der dabei von dem Mann vorgelegte Ausweis erwies sich
bei näherer Betrachtung als Fälschung. Nachdem die wahre Identität
des 30-Jährigen festgestellt war, kam zudem heraus, dass für diesen
eine Einreisesperre vorlag. Gegen den Mann leiteten die Beamten
Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und wegen
Urkundenfälschung ein. In einem sogenannten beschleunigten
Strafverfahren wurde der Albaner gestern vom Erfurter Amtsgericht zu
einer Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus erhielt er die
Aufforderung zur Ausreise aus dem Bundesgebiet.
Hintergrund: Das beschleunigte Strafverfahren ermöglicht im
Unterschied zum "Normalverfahren" die schnelle Aburteilung in einer
sofortigen Verhandlung. Ziel der Regelung ist es, bei einfachen
Sachverhalten und klarer Beweislage, die Strafe der Tat möglichst
"auf dem Fuße folgen" zu lassen.
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Datum: 17.07.2019 - 14:45 Uhr
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