Gleich drei Lkw stillgelegt: Kommissaranwärter hatte "glückliches Händchen" - Langenfeld / Heiligenhaus - 1907100
(ots) -
Dass auch Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter im Rahmen
von allgemeinen Verkehrskontrollen ein "glückliches Händchen" haben
können, hat sich am Dienstag (16. Juli 2019) sowie am Mittwoch (17.
Juli 2019) eindrucksvoll in Langenfeld und Heiligenhaus bewiesen: Ein
24-jähriger Kommissaranwärter, der gerade sein erstes Praktikum im
Wachdienst absolviert, zog gleich drei Lkw-Fahrer aus dem Verkehr.
Keiner von ihnen konnte die erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen.
Den ersten "Volltreffer" landete der Kommissaranwärter während
einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Dienstagmittag, gegen 13:30
Uhr, auf der Schneiderstraße in Langenfeld, als er einen
Schwertransporter überprüfte. Nicht nur, dass der auf dem
Schwertransporter geladene Bagger nicht ordnungsgemäß gesichert war,
sondern auch die Tatsache, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis für
den Transport vorweisen konnte, führten zu der Maßnahme, dass die
Weiterfahrt untersagt wurde. Sowohl gegen den 42-jährigen Fahrer aus
Mönchengladbach als auch auf seinen Auftraggeber wurden
Ordnungswidrigkeiten- sowie Strafanzeigen gefertigt.
Zwei weitere "Volltreffer" landete der Kommissaranwärter nur einen
Tag später bei Lkw-Kontrollen auf der Ratinger Straße in
Heiligenhaus, wo die Polizei das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge
mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht kontrollierte. Hier
fiel dem Kommissaranwärter zunächst gegen 12:40 Uhr ein vierachsiger
Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 32 Tonnen auf. Bei der
Kontrolle des 51-jährigen Fahrers aus Borken stellte sich heraus,
dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für den
32-Tonner war, woraufhin ihm die Weiterfahrt untersagt wurde.
Außerdem erhielt er sowohl eine Ordnungswidrigkeiten- als auch eine
Strafanzeige.
Noch während man gemeinsam auf einen Ersatzfahrer für den
stillgelegten Lkw wartete, kontrollierte der Kommissaranwärter einen
weiteren, diesmal 12 Tonnen schweren, Lkw. Auch dieser Fahrer, ein
50-jähriger Berufskraftfahrer aus Wuppertal, konnte die erforderliche
Fahrerlaubnis nicht vorweisen. Auch hier erhielten sowohl
Fahrzeugführer als auch -halter zusätzlich zu einer
Ordnungswidrigkeiten- auch eine Strafanzeige. Ebenfalls wurde die
Weiterfahrt untersagt, ein Ersatzfahrer musste anreisen um den Lkw
fortzubewegen.
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Datum: 18.07.2019 - 11:29 Uhr
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