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190719-3-K/DN Terrorgefahr - Polizei Köln durchsucht Wohnungen in Düren und Köln

ID: 2171145

(ots) - Richter bestätigt Langzeitingewahrsamnahme der beiden
Gefährder antragsgemäß

Nachtrag zu den Pressemitteilungen Ziffer 1, 2 und 5 vom 18. Juli

Ein Richter hat am Donnerstagabend (18. Juli) die von der Polizei
Köln beantragten Langzeitingewahrsamnahmen für die beiden in Düren
angetroffenen Gefährder (30, 21) bestätigt. In seinem Beschluss
folgte der Richter der von der Polizei empfohlenen Gewahrsamsdauer
von gesetzlich maximal möglichen 14 Tagen.

Für den in einer weiteren Dürener Wohnung angetroffenen Mann (20)
stimmte der Richter ebenfalls dem Antrag der Polizei zu, setzte für
ihn jedoch eine Gewahrsamsdauer von 10 Tagen fest.

Nach neuer Sachverhaltsbewertung zog die Polizei Köln den Antrag
zur Langzeitingewahrsamnahme für einen vierten Dürener (22) zurück
und setzte ihn anschließend auf freien Fuß.

Im Zusammenhang mit der während der Einsatzmaßnahmen aufgefundenen
Flüssigkeit hat die Untersuchung des Landeskriminalamtes NRW ergeben,
dass es sich um einen unbedenklichen Stoff handelt.

Im Verlauf des polizeilichen Zugriffs hatte der 21-Jährige
entgegen einer ersten ärztlichen Diagnose eine Verletzung
davongetragen. Infolgedessen befindet er sich derzeit unter Bewachung
in einer Klinik.

Kriminalbeamte einer im Staatsschutz eingerichteten
Ermittlungsgruppe werten aktuell die aufgefundenen Datenträger aus.
Dieser Prozess wird mehrere Tage dauern. Es handelt sich um
Datenmengen von mehreren Terabyte, deren kriminalpolizeiliche
Sichtung eine erhebliche Ermittlungsarbeit erfordert. (he)

Siehe auch:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4325999
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4326220
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4326922




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Datum: 19.07.2019 - 14:01 Uhr
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