Verlockende Falle
(ots) -
Auch in der Nacht zum 20.07.2019 fielen wieder mehrere Mieter von
E-Scootern negativ auf. Der wohlwollende Hinweis beim Start der
Benutzer-App, doch vor Fahrtantritt dem Alkohol- und Drogenkonsum
entsagt zu haben, wurde geflissentlich ignoriert.
Den Anfang machte ein 21jähriger Erfurter, der kurz vor Mitternacht
am Anger kontrolliert wurde und eine Atemalkoholkonzentration von
0,70 Promille aufwies. Ihn erwartet nach Durchführung eines
gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests nun ein Bußgeld von 500,-EUR
und ein einmonatiges Fahrverbot.
Mit durchaus gravierenderen Folgen haben zwei weitere
E-Scooter-Mieter zu rechnen. Ein 34jähriger Erfurter brachte den
Alkomaten um 02:30 Uhr in der Meienbergstraße auf stattliche 1,99
Promille, ein weiterer 27jähriger Erfurter schaffte es um 05:42 Uhr
in der Bahnhofstraße "lediglich" auf 1,24 Promille. Beide Personen
erwartet nun nach Auswertung der entnommenen Blutprobe eine
Strafanzeige aufgrund Trunkenheit im Straßenverkehr. Dem einhergehend
ist ein mindestens 6-monatiges Fahrverbot.
Bei den E-Scootern handelt es sich gemäß der am 15.06.2019 in Kraft
getretenen Elektrokleinstfahrzeugeverordnung um Kraftfahrzeuge. Dies
bedingt, dass auch einschlägige Normen und Grenzwerte hinsichtlich
des Konsums von berauschenden Mitteln wie Alkohol, Drogen oder
Medikamenten anzuwenden sind. Durch den Vermieter der hier genutzten
Modelle wird auf diese Umstände hingewiesen, der Nutzer muss zudem
die Kenntnisnahme bestätigen. Trotz dessen wurden seit dem Marktstart
in Erfurt am 05.07.2019 bereits 10 Nutzer festgestellt, welche über
das erlaubte Maß hinaus alkoholisiert waren. (MF)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Erfurt
Inspektionsdienst Süd
Telefon: 0361 7443 0
E-Mail: pi.erfurt.id-sued(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Datum: 20.07.2019 - 09:59 Uhr
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