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190721-1. Fahrradstaffel kontrolliert erneut E-Scooter

ID: 2171798

(ots) - Zeit: 19.07.2019, 07:00 Uhr bis 14:30 Uhr Ort:
Hamburger Innenstadt

Am Freitag haben Beamte der Fahrradstaffel (VD 214) erneut eine
gezielte Kontrolle mit dem Schwerpunkt "Verhalten von Führern von
Elektrokleinstfahrzeugen" durchgeführt. Auch erkannte Verstöße von
Fahrrad- und Autofahrern wurden geahndet.

Seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugverordnung am
15.06.2019 war festgestellt worden, dass sich viele Fahrzeugführer
nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten. Insbesondere das
Befahren des Gehwegs stellt den häufigsten Verstoß dar. Auch stellten
die Beamten immer wieder fest, dass private Elektrokleinstfahrzeuge
ohne einen gültigen Versicherungsschutz geführt werden.

Während der am Freitag durchgeführten Kontrollmaßnahmen wurden 18
Verstöße durch Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen geahndet. Hierzu
im Einzelnen:

-14x Befahren des Gehwegs bzw. der Fußgängerzone -1x Befahren
der falschen Radwegseite -1x Nutzung zu zweit -2x Führen ohne
gültigen Versicherungsschutz

Weiterhin wurden folgende Verstöße durch Radfahrer geahndet:

-4x Missachtung des Rotlichts -16x Befahren des Gehwegs bzw. der
Fußgängerzone -1x Führen des Fahrrads ohne Bremseinrichtung

In einem weiteren Fall wurde der Führer eines Pedelec aufgrund
einer augenscheinlich hohen Geschwindigkeit angehalten und überprüft.
Es stellte sich heraus, dass es sich um ein S-Pedelec mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelte, welches
versicherungspflichtig ist. Das Kennzeichen hatte der Fahrer offenbar
deshalb nicht montiert, um den Anschein eines normalen Fahrrads zu
erwecken und Radwege nutzen zu können - mit einem Pedelec wie dem
seinen müsste er nämlich auf der Fahrbahn fahren. Die Überprüfung des
Kennzeichens, das der Mann tatsächlich mit sich führte, ergab, dass




dieses seit über einem Jahr abgelaufen war. Die Beamten fertigten
daher eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz.

Auch wurden folgende Verstöße von Autofahrern geahndet:

-2x missbräuchliche Benutzung eines Mobiltelefons -1x
Missachtung des Rotlichts -2x verbotswidriges Wenden -1x
Abbiegeverstoß -1x Parkverstoß

Die Betroffenen zeigten sich überwiegend einsichtig.

Die Polizei Hamburg wird auch weiterhin Schwerpunktmaßnahmen
durchführen, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren und das
Fehlverhalten konsequent zu ahnden.

Abb.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Ulf Wundrack
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

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Datum: 21.07.2019 - 12:00 Uhr
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