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Zweijährige Haftstrafe wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz

ID: 2174767

(ots) - Ein 39-Jähriger muss eine zweijährige
Haftstrafe verbüßen, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz
verstoßen hat. Der deutsche Staatsangehörige wurde am
Mittwochnachmittag an Deutschland ausgeliefert. Die Bundespolizei
übernahm den verurteilten Straftäter am Grenzübergang Weil am Rhein
von den Schweizer Behörden. Der Grund für die Auslieferung ist ein
durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erlassener Haftbefehl aus dem
Jahr 2017. Aufgrund eines Verbrechens gegen das
Betäubungsmittelgesetz war er zu zwei Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt worden. Nach der Überstellung aus der Schweiz erfolgte die
Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Eva Bergler
Telefon: + 49 7628 - 8059 - 102
E-Mail: bpoli.weil.oea(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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Datum: 25.07.2019 - 10:30 Uhr
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