Mit nicht zugelassenem E-Scooter auf dem Wall unterwegs
(ots) - (mb) Ein 50-jähriger Mann ist am Dienstag mit
einem nicht zugelassenen Elektro-Roller auf dem Le-Mans-Wall von
einer B.O.S.S.- Streife (Büro für Ordnung, Schutz und Sicherheit)
gestoppt worden.
Der 50-Jährige konnte dem Polizeibeamten gegenüber weder
Betriebserlaubnis noch Versicherungsnachweis vorweisen. Den E-Scooter
hatte er schon vor längerer Zeit in einem Warenhaus erstanden. Dass
man dafür eine Erlaubnis und eine Versicherung benötige, habe er
nicht gewusst. Wegen einer Straftat nach dem
Pflichtversicherungsgesetz und Verstößen gegen die
Straßenverkehrszulassungsordnung wurde der Mann angezeigt.
Die Polizei weist darauf hin, dass mit Elektrorollern oder
ähnlichen Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis nur auf Privatgelände
gefahren werden.
E-Scooter sind keine Spielzeugroller sondern
versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. In der sogenannten
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird beschrieben, unter welchen
Voraussetzungen die Roller mit Elektromotor im öffentlichen
Straßenverkehr genutzt werden dürfen.
Die wichtigsten Regeln für E-Scooter lauten:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein -eine
Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben -maximal dürfen die
E-Scooter 20 km/h schaffen -es muss auf Radwegen gefahren werden,
wenn es keinen gibt - auf der Straße -Führerschein und Helm sind
nicht vorgeschrieben
Weitere Infos zur Nutzung von E-Scootern im öffentlichen
Straßenverkehr sind hier eingestellt: https://polizei.nrw/e-scooter
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Datum: 25.07.2019 - 11:32 Uhr
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