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++ Bade- und Schwimmverbote ++ (Warn-) Hinweise der Wasserschutzpolizei zum Verhalten im Bereich von Elbe und Elbe-Seiten-Kanal (ESK)/Bundeswasserstraße ++

ID: 2175151

(ots) -
++ Bade- und Schwimmverbote ++ (Warn-) Hinweise der
Wasserschutzpolizei zum Verhalten im Bereich von Elbe und
Elbe-Seiten-Kanal (ESK)/Bundeswasserstraße ++

Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen/Elbe/ESK

Bei den aktuellen Temperaturen bis zu 40 Grad Celsius wird es wohl
auch in diesem Jahr wieder einige übermütige Schwimmer, Badegäste und
Brückenspringer im Bereich der Bundeswasserstraßen - Elbe und
Elbe-Seitenkanal (ESK) in unserer Region geben. Zum Schutz von Leib
und Leben mahnt die Polizei gerade jetzt zu umsichtigen Verhalten und
gibt dazu einige rechtliche Hinweise, damit das vermeintliche
Schwimmvergnügen nicht zum "Reinfall" wird:

Das Baden in Bundeswasserstraßen fällt grundsätzlich unter den
Gemeingebrauch und ist nicht verboten. Dennoch stellt es, auch wenn
niedrige Wasserstände anderes vermuten lassen, ein gegebenenfalls
gefährliches Verhalten dar. Insbesondere tückische Strömungen im
Bereich der Elbe (auch und gerade innerhalb der Buhnen) und die
Berufsschifffahrt auf dem ESK mit teilweise eingeschränktem Sichtfeld
stellen für Schwimmer und Badende ein nicht zu unterschätzendes
Gefahrenpotential da, so dass die Polizei in jüngster Vergangenheit
desöfteren mahnende Worte aussprechen musste.

Parallel gibt es an Elbe und Elbe-Seiten-Kanal
(Bundeswasserstraßen) diverse Bereiche, in denen das Baden oder
Schwimmen verboten ist. Gemäß des Paragraphen 8.10
Binnenschifffahrtsstraßenordnung besteht u.a. im Bereich von
Schleusen und Häfen, aber auch bis 100 m vor und hinter Brücken ein
Badeverbot. Neben dem entsprechenden Platzverweis, kann diese
Ordnungswidrigkeit nach dem für die Wasserstraßen gültigen Buß- und
Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBinSee) mit einem Verwarnungsgeld in
Höhe von 35 Euro bzw. mit einem Bußgeld zwischen 50 bis zu 200 Euro




geahndet werden

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang diese Regeln und verweist
parallel auf die Hinweise des DLRG zum Baden/Schwimmen in offenen
Gewässern:

1) Nur an bewachten Badestellen schwimmen gehen und die
Warnhinweise beachten.
2) Eltern sollten kleine Kinder am und im Wasser nie aus den Augen
lassen und immer in Griffweite bleiben.
3) Kinder nie alleine schwimmen lassen.
4) Die eigene Leistungsfähigkeit kritisch einschätzen; nicht
übermütig werden.
5) Unbekannte Gewässer bergen Gefahren. Erkundigen Sie sich vor
dem Bad bei einheimischen Fachleuten über besondere Gefahren
und die örtlichen Notrufmöglichkeiten.
6) Auch nach mehreren warmen Tagen ist zurzeit nur die
Wasseroberfläche angenehm warm. Tiefe Gewässer wie Baggerseen
sind immer noch kalt. Das kann zu Unterkühlung und Krämpfen
führen und lebensgefährlich werden.
7) Nie in unbekannte Gewässer springen. Nur an ausgewiesenen
Sprungbereichen ins Wasser springen. Kopfsprünge im Ufer- und
Flachwasserbereich können lebensgefährlich sein oder schwerste
dauerhafte Schäden nach sich ziehen.
8) Luftmatratzen, Schlauchboote und Gummitiere sind gefährliches
Spielzeug und können leicht abgetrieben werden. Hier ist also
erhöhte Vorsicht geboten.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: pressestelle(at)pi-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/

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