50 Tage Gefängnis für Trunkenheitsfahrt
(ots) - Ein 51-Jähriger muss 50 Tage ins Gefängnis, da
aufgrund Trunkenheit im Verkehr ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Durch das Bezahlen von 2.500 Euro hätte er die Haftstrafe abwenden
können, dies war ihm jedoch nicht möglich. Der deutsche
Staatsangehörige wurde am Sonntagabend am Übergang Rheinfelden durch
eine Streife des Zoll kontrolliert. Hierbei wurde ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg aufgrund
Trunkenheit im Verkehr festgestellt, welcher vor 3 Monaten erlassen
wurde. Der Mann konnte die Hohe geforderte Geldstrafe nicht
begleichen. Er wurde durch die Bundespolizei festgenommen und in die
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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Eva Bergler
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Datum: 29.07.2019 - 10:05 Uhr
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