Fahren ohne Fahrerlaubnis - Trunkenheit im Verkehr
(ots) - Am 28.07.2019, gegen 20.45 Uhr, fiel einer
Polizeistreife auf der Bahnhofstraße ein weißer Motorroller Peugeot
auf, der in "zügiger Fahrweise" in Richtung Südstraße fuhr. Der
gerade 16 Jahre alte Fahrzeugführer gab auf Befragen auch sofort zu,
dass der Roller schneller als die 25 km/h fährt für die seine
Mofaprüfbescheinigung ausreicht. Bei einer Probefahrt erreichte das
Fahrzeug 58 km/h. Nach erneuter Belehrung wurde dann eingeräumt, dass
das Fahrzeug nicht nur entdrosselt, sondern durch technische
Veränderungen zusätzlich schneller gemacht wurde. Der Roller wurde
sichergestellt. Eine Strafanzeige wird geschrieben.
Gegen 22.40 Uhr, fiel der gleichen Polizeistreife ebenfalls auf
der Bahnhofstraße ein weiterer Roller der Marke "Yamaha" auf, der
ohne Beleuchtung fuhr. Der Fahrzeugführer versuchte noch sich auf dem
Gelände einer nahegelegenen Tankstelle zu verstecken, wurde aber mit
Blaulicht verfolgt und ergriffen. Der 25-jährige Fahrzeugführer war
erkennbar alkoholisiert und gab sofort zu, nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis zu sein. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über
2,1 Promille. Bezüglich des Fahrzeuges gab er an, dass der Roller
erheblich verändert worden sei und fast 75 km/h erreichen könne. Auf
eine Probefahrt wurde wegen der defekten Beleuchtung verzichtet. Das
Fahrzeug wurde sichergestellt. Von dem Mann wurde eine Blutprobe
entnommen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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Datum: 29.07.2019 - 11:01 Uhr
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