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Jugendliche springen von Eisenbahnbrücke in Wesel-Datteln-Kanal -Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr!

ID: 2177151

(ots) - Gleich zweimal mussten Einsatzkräfte der
Bundespolizei am vergangenen Wochenende ausrücken um "Kanalspringer"
von ihrem lebensgefährlichen Vorhaben abzuhalten.

Bereits am Freitag (26. Juli) gegen 16:00 Uhr, wurde die
Bundespolizei durch die Bahn über mehrere Brückenspringer im Bereich
einer Kanal Brücke der Bahnstrecke Gelsenkirchen-Bismarck
(Wasserstraße in Dorsten) in Richtung Dorsten informiert. Der
Bahnverkehr konnte in diesem Bereich das Brückenbauwerk nur in
Schrittgeschwindigkeit durchfahren.

Einsatzkräfte konnten noch auf der Brücke einen 14-jährigen
Dorstener in Gewahrsam nehmen und ihn über die Lebensgefahr
aufklären, in die er sich durch den Aufenthalt in den Gleisanlagen
(auf der Brücke) begeben hatte. Anschließend wurden auch die
Erziehungsberechtigte über das "Treiben" ihres Sprösslings
informiert. Zudem wurde ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubten
Aufenthalts im Gleisbereich gegen den 14-Jährigen eingeleitet.

Am Samstag (27. Juli) verschafften sich dann erneut Jugendliche
Abkühlung im Bereich der Eisenbahnbrücke in Dorsten. Daraufhin wurde
der Bahnverkehr in dem Bereich eingestellt. Einsatzkräfte der
Bundespolizei suchten die Örtlichkeit nach Personen ab. Bei
Eintreffen der Beamten konnte jedoch niemand mehr festgestellt
werden.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass der
Aufenthalt auf Eisenbahnbrücken nicht nur verboten, sondern auch
lebensgefährlich ist. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann
der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein.
Modernen Züge nähern sich fast lautlos und können je nach
Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.

Zusätzlich entsteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und
Schutzeinrichtungen eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz




der Eisenbahn. Dies steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Dabei
muss man die Oberleitung nicht einmal berühren, bevor ein Lichtbogen
überspringen kann.

Beim Sprung von der Brücke ins kühle Nass kann man zudem leicht
Gegenstände übersehen, welche im Wasser, gerade im Bereich von
Brücken treiben. Hierdurch können ebenfalls tödliche Verletzungen
entstehen.

Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass, wenn Züge auf Grund
von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen,
der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt
sein kann. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten
bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Ebenfalls wird beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein
Bußgeld von 25 Euro bis 900 Euro fällig.

Hinweise zu den gefahren des Bahnverkehrs finden Sie auch unter
www.bundespolizei.de




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall

Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 29.07.2019 - 12:00 Uhr
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