Hamburg Airport: Butterflymesser sorgt für Ärger, Schwarzfahrer wird festgenommen
(ots) - Am Mittwochvormittag hat die Bundespolizei am
Flughafen Hamburg im Reisegepäck eines 40-jährigen Deutschen ein
Butterflymesser mit einer Klingenlänge von ca. 11 cm aufgefunden. Da
es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz
handelt, wurde das Messer sichergestellt. Der Mann erhielt eine
Strafanzeige und flog anschließend weiter nach Stockholm.
Wenig später gegen 12:15 Uhr hat die Bundespolizei am Flughafen
Hamburg einen 47-jährigen Rumänen festgenommen. Als der Mann aus
Bukarest ankam, stellte er sich bei der Grenzkontrolle an. Die
Beamten der Bundespolizei überprüften seine Daten und stellten fest,
dass er seit Juli 2019 von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des
Vorwurfs Erschleichen von Leistungen in elf Fällen gesucht wird. Der
Mann war zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt
worden. Außerdem waren 78,50 Euro Verfahrenskosten zu begleichen. Er
bezahlte, musste die Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen nicht
antreten und konnte weiterreisen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.08.2019 - 06:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2179296
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hamburg Airport: Butterflymesser sorgt für Ärger, Schwarzfahrer wird festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).