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Verkehrskontrolle zweier Traktoren - Untersagung der Weiterfahrt aufgrund von Zulassungsverstößen und ungesicherter Ladung

ID: 2180026

(ots) -
Am 31.07.2019 befanden sich die Beamten des Besonderen
Verkehrsüberwachungsdienstes des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers
Altentreptow während der Streife im Bereich Demmin.

Während der Streife auf der L 271, am Ortseingang Hohenmockern
fiel den Beamten gegen 10:00 Uhr aus Richtung Tenzerow kommend ein
Ackerschlepper samt Anhänger auf, dessen Fahrer ganz offensichtlich
die Ladung nicht richtig gesichert hatte. Der auf dem Anhänger
befindliche Mist war erkennbar zu hoch geladen und nicht ausreichend
gesichert. Die Beamten entschlossen sich zur Kontrolle und hielten
den Fahrer, einen 56-jährigen Landwirt aus der Region, an. Bei der
Kontrolle stellten die Beamten zudem fest, dass der Fahrer keine
Fahrzeugpapiere und den Führerschein mitführte. Des Weiteren erfüllte
der mitgeführte Anhänger nicht die Voraussetzungen für eine
zulassungsfreie Nutzung. Außerdem besaß der Anhänger kein eigenes
Kennzeichen, sondern nur ein Wiederholungskennzeichen ohne
entsprechende Plakette zur Hauptuntersuchung. Die erforderlichen
Beschilderungen am Anhänger fehlten. Die Weiterfahrt wurde dem
Landwirt daraufhin untersagt. Er muss nun zunächst die erforderlichen
Unterlagen sowie die zulassungsrechtlichen Genehmigungen beibringen.
Solange wurde die Nutzung des Anhängers untersagt.

Nur ca. eine Stunde später fiel den Beamten erneut eine
landwirtschaftliche Zugmaschine, dieses Mal in Leistenow, auf. Der
Fahrer wurde zur Verkehrskontrolle angehalten und überprüft. Der
Fahrer des Ackerschleppers, ein 44-jähriger Landwirt, hatte es
versäumt, die geladenen Strohballen ausreichend für den Transport auf
dem Anhänger zu sichern. Auch in diesem Fall konnte der Fahrer keine
Fahrzeugpapiere oder seinen Führerschein vorlegen. Im Rahmen der
Kontrolle stellte sich heraus, dass auch in diesem Fall die




rechtlichen Voraussetzungen für die zulassungsfreie Nutzung des
Anhängers fehlten, amtliche Kennzeichen und die erforderliche
Hauptuntersuchung fehlten sowie Beschilderungen am Anhänger nicht
vorhanden waren. Auch diesem Landwirt wurde die Weiterfahrt
untersagt.

In beiden Sachverhalten ermitteln nun die Beamten der
Kriminalpolizei wegen der Verstöße gegen das Zulassungsrecht sowie
der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der
Straßenverkehrsordnung.

Die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des AVPR
Altentreptow werden auch weiterhin landwirtschaftliche Fahrzeuge
kontrollieren.

Die Polizei weist darauf hin, dass zunächst die
zulassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor ein
landwirtschaftlicher Anhänger zulassungsfrei betrieben werden kann.
Hierfür ist ein Nachweis über den landwirtschaftlichen Betrieb, den
landwirtschaftlichen Zweck der Fahrt und damit einhergehend eine
Einzelgenehmigung bzw. Betriebserlaubnis einzuholen. Das
Fahrzeuggespann - der Ackerschlepper samt Anhänger - muss dann
entsprechend gekennzeichnet sein. Unter anderem müssen sich
Kennzeichnungen über die FIN und das Fabrikschild am Fahrzeug
befinden, ein Geschwindigkeitsschild an der Rückseite des Anhängers
"25 km/h" muss ebenfalls angebracht sein.

Außerdem ist auf die vorgeschriebene Ladungssicherung zu achten.
Es nützt nichts, zum Beispiel geladene Strohballen mit nur einem
Gurt, der längs in der Mitte verläuft, zu sichern. Die seitlichen
Ballen werden dadurch nicht erfasst und sind dann ungesichert.

Für Fragen, insbesondere zum Zulassungsrecht und zur
Ladungssicherung sind die Beamten des besonderen
Verkehrsüberwachungsdienstes des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers
Altentreptow unter der Telefonnummer 03961 - 25 78 224 erreichbar.




Rückfragen bitte an:

Kathrin Jähner
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5003
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE

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Datum: 02.08.2019 - 07:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-NB
Stadt:

Hohenmockern/ Leistenow



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