Kuttenverbot
(ots) - Eine Pressemeldung über ein
"Kuttenverbot" auf dem Gelände der Cranger Kirmes gibt der
Staatsanwaltschaft Bochum Veranlassung auf folgendes hinzuweisen:
Wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat, ist es bei
einer Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe untersagt, Abzeichen oder den Abzeichen ähnliche
Abbildungen von verbotenen Rockervereinigungen öffentlich zu tragen;
nämlich:
Bandidos MC Hells Angels MC Chicanos MC Red Devils MC Mongols MC
Gremium MC Team X Diablos MC Satudarah Maluku MC Osmanen Germania BC
Das Verbot, solche "Kutten" zu tragen, gilt also nicht nur auf dem
Gelände der Cranger Kirmes und während der Zeit der Cranger Kirmes,
sondern generell.
Sollten Personen mit "verbotenen" Kutten angetroffen werden,
müssen sie mit der Einleitung eines Strafverfahrens und der
Einziehung der Kutten rechnen.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Bochum
OStA Dr. Christian Kuhnert
Telefon: 0234 967-5518
Telefax: 0234 967 5098
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Datum: 02.08.2019 - 11:37 Uhr
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