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Selbstanzeige mal anders

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(ots) - In der Nacht auf Dienstag ereignete sich am
Karlsruher Hauptbahnhof ein ungewöhnlicher Fall der Selbstanzeige.

Ein 19-jähriger Mann fuhr einige Male rasant und rücksichtslos mit
dem Fahrrad durch die Bahnhofsunterführung. Nach geltendem Hausrecht
ist hier das Fahrradfahren jedoch gänzlich untersagt. Gegen 01:20 Uhr
wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof telefonisch über das
Verhalten des jungen Mannes informiert, der, so die Aussage des
Zeugen, schon seit einer halben Stunde Rennen veranstalten würde. Die
Streife konnte den 19-Jährigen gerade noch sehen, wie er in Richtung
Südausgang davonfuhr. Etwa zehn Minuten später meldete sich eine
weibliche Person telefonisch bei den Bundespolizisten. Der Mann auf
dem Fahrrad war scheinbar erneut aufgetreten und habe die Frau
beleidigt. Diesmal gelang es der Streife dem Raser in der
Bahnhofsunterführung den Weg abzuschneiden, nachdem er sich zunächst
der Kontrolle entziehen konnte. Die Konsequenz für ihn: Er wurde
gefesselt und zur Dienststelle gebracht. Die Ermittlungen in der
Nacht haben schließlich ergeben, dass es sich sowohl bei dem ersten
Zeugen, als auch bei der Frau die angeblich beleidigt wurde, offenbar
um den 19-Jährigen selbst handelte. Bei den Versuchen die
Hinweisgeber zu kontaktieren, klingelte jeweils das Handy des
Beschuldigten. Hintergründe zum Verhalten des Mannes sind bisher
unklar, da er sich nicht äußern wollte. Klar ist jedoch, hätte er
nicht selbst die Polizei über einen rasanten Rowdy im Bahnhof
informiert, wäre er der Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat
entgangen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

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Datum: 06.08.2019 - 12:54 Uhr
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