Abschlussmeldung: Falschfahrer-Unfall Brackeler Straße
(ots) -
Lfd. Nr.: 0901
Wie bereits gestern (8. August) berichtet, ereignete sich
nachmittags ein folgenschwerer Verkehrsunfall auf der Brackeler
Straße.
Eine Frau aus Bochum war als Falschfahrerin aus bislang
ungeklärter Ursache gegen 16 Uhr auf dem linken Fahrstreifen der
Brackeler Straße in Fahrtrichtung Asseln unterwegs. Es kam zum
Zusammenstoß mit zwei Autos.
Die 69-jährige Bochumerin erlitt lebensgefährliche Verletzungen,
denen sie noch am Abend im Krankenhaus erlag.
Aufgrund des Unfalls staute sich der Verkehr auf der Brackeler
Straße. Ein bislang noch unbekannter und ungeduldiger Audifahrer
empfand den Rückstau und die damit verbundene Wartezeit offenbar als
zu lange. Er wendete sein Auto - einen weißen Audi - und fuhr
entgegen der Fahrtrichtung durch die Rettungsgasse, die die
Verkehrsteilnehmer für die Rettungskräfte ansonsten vorbildlich
gebildet hatten, zurück in Richtung Borsigplatz.
Ein Feuerwehrmann, der sich privat ebenfalls im Rückstau des
Unfalls befand zögerte nicht. Er fotografierte den Audi und meldete
den Vorfall der Polizei.
Diese hat die Ermittlungen zum Halter und Fahrer aufgenommen.
Verkehrsteilnehmer, die ohne Anweisung die Rettungsgasse nutzen,
begehen laut Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit. Das
Wenden und entgegen der Fahrtrichtung Fahren kann mit einem Bußgeld
von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot
bestraft werden. Mit einer nachgewiesenen Gefährdung erhöht sich das
Bußgeld auf 240 Euro. Neben der Ordnungswidrigkeit kann auch eine
Straftat nach Paragraf 315c des Strafgesetzbuchs vorliegen - die
Gefährdung des Straßenverkehrs.
Vergleiche auch Pressemeldung lfd. Nr. 0897
https://www.presseportal.de/print/4344243-print.html
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Datum: 09.08.2019 - 10:59 Uhr
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