Nienburg- Polizei warnt - Auch Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ist verboten
(ots) - (BER) Am Sonntagabend, 11.08.2019, gegen 23.00
Uhr, bemerkte eine Funkstreifenwagenbesatzung der Nienburger Polizei
einen Fahrradfahrer auf der Verdener Straße. Der Radler fiel durch
seine unsichere Fahrweise auf. Bei der Kontrolle des 48- jährigen
Nienburgers wurde eine Atemalkoholkonzentration von über 2 Promille
festgestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. "Wir möchten darauf
hinweisen, dass man als Fahrradfahrer mit einer
Blutalkoholkonzentration von über 1,6 o/oo ebenso wie ein
motorisierter Verkehrsteilnehmer, als absolut fahruntüchtig gilt,"
warnt der Sprecher der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. Es
können in der Folge Geldstrafen, Punkte im Verkehrszentralregister in
Flensburg sowie Fahrverbote folgen. "Ein Fahrverbot durch die
Verwaltungsbehörde kann im Ausnahmefall sogar für das Führen eines
Fahrrades ausgesprochen werden. Der Betroffene darf dann tatsächlich
nur noch zu Fuß gehen oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen,"
ergänzt der Polizeisprecher.
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Axel Bergmann
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Datum: 12.08.2019 - 10:31 Uhr
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