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Gemeinsame Pressemitteilung von Polizei, Zoll und Stadtverwaltung Düsseldorf.

Sondereinsatz zur Kontrolle von Taxen, UBER Fahrzeugen und Tuning von Polizei, Hauptzollamt und Stadtverwaltung Düsseldorf

ID: 2186219

(ots) - 7 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Düsseldorf, 3 Polizisten der Inspektion Mitte sowie 2
Beamte des OSD und weitere 8 Beamte der Stadt Düsseldorf führten in
der Nacht vom 09. auf den 10. August 2018 Kontrollen von Taxen und
UBER Fahrzeugen in der Düsseldorfer Innenstadt durch.

Insgesamt wurden 135 Personen überprüft.

Die Polizei Düsseldorf sprach dabei

4 Platzverweise aus, fertigte 2 Strafanzeigen wegen
Verkehrsverstößen, ließ 1 Blutprobe entnehmen und eröffnete 1
Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund unzulässigem Tunings.

Die Beamten des Hauptzollamts

leiten 5 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das
Mindestlohngesetz ein, nahmen ein Verwarnungsgeld wegen nicht
mitgeführten Ausweisdokumenten, stellen zweimal den Verdacht auf
Schwarzarbeit fest, fanden einen Verdacht auf Leistungsbetrug und
leiteten 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen
die Mitwirkungspflicht ein. In diesen beiden Fällen wurde durch die
Eilstaatsanwaltschaft die Beschlagnahme von Mobiltelefonen durch die
Zöllner angeordnet, um Daten der UBER APP der Fahrer auslesen zu
können. Dies ist im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung des
Mindestlohnes in diesen Fällen nötig. Eine Beschlagnahme musste mit
Zwang durch die Zöllner durchgeführt werden, da der Betroffene die
freiwillige Herausgabe des Smartphone, trotz der Anordnung durch die
Staatsanwaltschaft verweigerte. Darüber hinaus prüfen die Beamten des
Hauptzollamts Düsseldorf nun in den nächsten Wochen die übrigen
erhobenen Daten der kontrollierten Fahrer, ob nicht noch in weiteren
Fällen Verstöße gegen den Mindestlohn oder andere Bestimmungen
vorliegen.

Anwesende Vollziehungsbeamte der Düsseldorfer Stadtkasse konnten
im Rahmen der Kontrolle




3.000 EUR vollstrecken und ein Fahrzeug pfänden.

Der OSD leitete

14 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund verschiedener Verstöße
gegen Taxifahrer ein.

Die Beamten des Straßenverkehrsamtes leiteten bei der Kontrolle
insgesamt 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, wegen Verstößen bei
der Personenbeförderung.

"Wie bereits bei den verschiedenen Kontrollen im
Gastronomiegewerbe hat sich auch jetzt wieder die hervorragende
Zusammenarbeit von Polizei, Stadtverwaltung und Zoll bewährt", so
Stefan Py, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Stefan Py
Telefon: 0211-2101-215
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Düsseldorf, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 12.08.2019 - 12:26 Uhr
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