Haftbefehl nach Verkehrsordnungswidrigkeit
(ots) - Beinahe ihren Urlaubsträumen entrissen wurde
am Sonntag, den 11.08.2019 eine 30-Jährige bei ihrer
grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Antalya/Türkei am Flughafen
Rostock Laage.
Bei der Überprüfung der Passagiere stellten die Bundespolizisten
fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl vorlag.
Offensichtlich hatte sie das Bußgeld für eine begangene
Verkehrsordnungswidrigkeit nicht bezahlt. Dies veranlasste die
Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lübeck dazu, gegen die Frau eine
Erzwingungshaft anzuordnen.
Eine sofortige Zahlung von 35,- Euro befreit von der Vollstreckung
der zwei Tage Erzwingungshaft.
Da es sich hierbei um einen noch recht überschaubaren Betrag
handelte, wurde er von der Frau vor Ort entrichtet und sie konnte
ihre Urlaubsreise fortsetzen. Hinzu kamen noch 32,- Euro Kosten für
das Verfahren, die die Urlaubskasse zusätzlich schmälerten.
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Datum: 12.08.2019 - 13:13 Uhr
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