Geldstrafe nicht bezahlt - Anzeigeerstatter gerät in die Bredouille
(ots) - Gänzlich unerwartet verlief am gestrigen Sonntag für
einen polnischen Staatsangehörigen der Besuch bei der
Bundespolizeiinspektion Trier. Da ihm am Vortag seine Geldbörse in
einem Trierer Einkaufszentrum abhandengekommen war, wollte er den
Verlust auf einer Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Für alle
Beteiligten überraschend brachte jedoch die Überprüfung seiner
Personalien einen noch offenen Strafvollstreckungshaftbefehl hervor.
Die Staatsanwaltschaft Trier suchte nach dem 36Jährigen aufgrund
einer zurückliegenden Trunkenheitsfahrt. Das Amtsgericht Trier erließ
im Dezember 2018 einen Strafbefehl, wonach der Mann einen Betrag von
1199,24 EUR bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen
antreten musste. Den Betrag konnte der Mann, insbesondere auch über
Ermangelung seines Portemonnaies, nicht aufbringen. Dennoch hatte er
Glück: Sein Chef, der seinen Arbeiter am nächsten Tag dringend auf
der Baustelle brauchte, ging für seinen Angestellten in Vorkasse und
löste ihn auf der Dienststelle aus.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Bettina Kirsch
Telefon: 0651 43678-1005
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 12.08.2019 - 16:13 Uhr
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