Unfall: Aggressiver Mann will nicht gefahren sein
(ots) - MK / Bielefeld - Schildesche - Nach den
bisherigen Erkenntnissen ist ein Autofahrer am Dienstag, 13.08.2019,
in Schildesche gegen einen Ampelmast gefahren. Nachdem er zunächst
aus dem beschädigten Auto verschwand, tauchte er wenig später wieder
auf und gab an, zum Unfallzeitpunkt Beifahrer gewesen zu sein. In dem
Pkw fanden Polizisten ein Tütchen mit Marihuana.
Gegen 02:40 Uhr meldeten Zeugen der Einsatzleitstelle der Polizei
einen Unfall an der Kreuzung Schillerstraße und Engersche Straße. Ein
VW Golf war gegen einen Ampelmast gefahren, hatte den Pfahl
abgeknickt und stand verlassen am Unfallort. Der Zeuge beschrieb den
Autofahrer, der zu Fuß in Richtung der Herforder Straße davongegangen
war.
Während der Unfallaufnahme erschien ein alkoholisierter
25-jähriger Bielefelder mit einer gleichaltrigen Bielefelderin. Nach
deren Angaben sei der 25-Jährige der Beifahrer gewesen und die Frau
habe den verunglückten VW Golf gesteuert. Demnach ging die Fahrt über
die Engersche Straße in Richtung Innenstadt. Der Unfall habe sich
ereignet beim Linksabbiegen in die Schillerstraße. Bei dem Anstoß
drückte der Pkw den Ampelmast zu Boden. Eine Wunde an der Hand will
sich der Mann erst nach dem Unfall zugezogen haben.
Der Pkw war erheblich im Frontbereich beschädigt und wurde
abgeschleppt. Den Sachschaden schätzten die Beamten auf 20.000 Euro.
Der 25-Jährige war während der Unfallaufnahme sehr gereizt und
aggressiv. Er beleidigte die Beamten mehrfach und versuchte, einen
Beamten im Kopfbereich zu attackieren und in die Finger zu beißen.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen bestand für die Polizisten der
Verdacht, dass der 25-Jährige den VW Golf unter dem Einfluss von
Alkohol und Drogen gefahren hat. Zudem besaß er keine gültige
Fahrerlaubnis. Der verdächtigte Fahrer musste den Beamten zu einer
Blutentnahme in ein Bielefelder Krankenhaus folgen.
Die Polizisten erkannten folgende Verstöße: Unerlaubtes Entfernen
vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss von
Drogen und Alkohol, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einen
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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Datum: 13.08.2019 - 10:37 Uhr
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