Blutentnahme entlastet Betroffenen
(ots) - Am 16. Juli 2019 wurde ein 32-jähriger
Moped-Fahrer in den Abendstunden einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Ein Drogenvortest im Schnellverfahren verlief positiv, sodass sich
der Verdacht erhärtete, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss
von Betäubungsmitteln stand. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt.
Dies ist das übliche Verfahren im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens
oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Zusammenhang mit Fahren unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss. In diesem konkreten Fall zeigte das
Blutergebnis jedoch, dass der Fahrer nicht unter Drogen stand. Bei
den Drogenvortests handelt es sich um Schnelltests, die den Beamten
vor Ort helfen sollen, einen aufgekommenen Verdacht zu erhärten oder
zu entkräften, um somit folgerichtige polizeiliche Maßnahmen treffen
zu können. Je nach körperlicher und individueller Konstitution können
auf dem Teststreifen sogenannte Kreuzreaktionen hervorgerufen werden.
Bestimmte Lebensmittel oder medizinische Produkte können zu einer
optischen Signalgebung führen. Der Test zeigt ein positives Ergebnis,
was im Rahmen einer anschließenden Blutentnahme widerlegt oder
bestätigt werden kann. Hier wird auch deutlich, dass alle Maßnahmen
im Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sowohl belastenden
als auch entlastenden Charakter haben können. Das entlastende
Ergebnis wird der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. (ah)
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Landespolizeiinspektion Gotha
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Datum: 20.08.2019 - 10:52 Uhr
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