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Schleusung vom Schloss Neuschwanstein

ID: 2191423

(ots) -
Am späten Montagabend (19. August) hat die Bundespolizei auf der
BAB 7 eine merkwürdige Schleusung aufgedeckt. Vier Inder waren mit
dem Mietwagen unerlaubt von Österreich eingereist. Der mutmaßliche
Schleuserfahrer und die drei Insassen waren auf dem Weg zum Flughafen
und hatten zuvor das Schloss Neuschwanstein besichtigt.

Kemptener Bundespolizisten stoppten auf Höhe des Reinertshofer
Tunnels einen Pkw mit deutscher Zulassung. Im Fahrzeug befanden sich
vier indische Staatsangehörige, die sich gegenüber den Beamten mit
ihren gültigen Reisepässen und ihren crew member certificates
auswiesen. Über Visa oder Aufenthaltstitel verfügten sie nicht.

Ziviles Flugpersonal, das im Besitz solcher Flugbesatzungsausweise
ist, benötigt zwar keinen Aufenthaltstitel für Deutschland. Diese
Befreiung schließt jedoch nur das Flughafengelände, die nähere
Umgebung oder den Wechsel zu einem anderen Flughafen ein.

Die Angehörigen einer indischen Airline waren am Vortag in
Frankfurt am Main gelandet, wo sie auch am Dienstag wieder starten
sollten. Die Reisegruppe hatte ihren eintägigen Kurzaufenthalt
genutzt, um das Schloss Neuschwanstein zu besuchen. Dabei reiste die
Besatzung illegal nach Österreich aus und anschließend wieder nach
Deutschland ein.

Die indische Crew konnte nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen ihre Rückfahrt zum Frankfurter Flughafen fortsetzen, um
Deutschland regulär zu verlassen. Eine Anzeige wegen des Verdachts
des Einschleusens von Ausländern beziehungsweise der unerlaubten
Einreise blieb der Bordbesatzung auf Abwegen aber nicht erspart.




Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Eicher Straße 3 | 87435 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.oea.controlling(at)polizei.bund.de





Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 20.08.2019 - 11:21 Uhr
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

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