190821-4-K Autofahrer hatte keine Fahrerlaubnis, aber offenen Haftbefehl
(ots) - Keine gültige Fahrerlaubnis, unsachgemäße
Fahrzeugumbauten, Drogen im Wagen und ein offener Haftbefehl - das
ist die Bilanz einer einzigen Fahrzeugkontrolle am Dienstagabend (20.
August) auf der Inneren Kanalstraße in Nippes. Polizisten der
Ermittlungsgruppe "Projekt Rennen" war um kurz nach 18 Uhr ein Golf
aufgefallen. Sie stoppten das Fahrzeug, das der Fahrer (30) offenbar
unzulässig modifiziert hatte.
Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass der soeben vom Fahrer
überreichte Führerschein bereits vom Straßenverkehrsamt zur
Einziehung ausgeschrieben war.
Da es in dem Fahrzeug zudem nach Cannabis roch, durchsuchten die
Beamten den Wagen und entdeckten einen rauchfertigen Joint. Sie
nahmen den 30-jährigen Mann mit zur Wache, wo ihm ein Arzt eine
Blutprobe entnahm. Zudem stellten die Ermittler den Volkswagen
sicher, um ihn von einem Gutachter überprüfen zu lassen.
Da der Mann den Haftbefehl begleichen konnte, durfte er die Wache
nach seiner Vernehmung wieder verlassen. Vorher untersagten die
Polizisten ihm das Führen jeglicher fahrerlaubnispflichtiger
Fahrzeuge. (cr)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
https://koeln.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.08.2019 - 14:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2192413
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 190821-4-K Autofahrer hatte keine Fahrerlaubnis, aber offenen Haftbefehl"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).