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Alkoholfahrt mit E-Scooter hat Konsequenzen

ID: 2192799

(ots) - SR/ Bielefeld Mitte - Der 48-jährige
Bielefelder, der am 17.08.2019 unter Alkoholeinfluss mit einem
E-Scooter gestürzt war, muss mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis
rechnen. Die Polizei Bielefeld weist erneut darauf hin, dass für
E-Scooter die gleichen Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer.

Wie berichtet
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/4352161) war der Mann
mit einem E-Scooter auf der Stapenhorststraße zu Fall gekommen. Ein
Atemalkoholtest der Polizei bestätigte den Verdacht, dass der Mann
alkoholisiert unterwegs war. Der Führerschein des Bielefelders war
noch vor Ort sichergestellt worden. Nach dem Ergebnis der entnommenen
Blutprobe muss der E-Scooter-Fahrer nun mit einem mehrmonatigen
Fahrverbot rechnen.

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, für die die
Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge gelten:

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei
keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in
aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.

Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer
trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt.
Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.

Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt
nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor,
wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt,
alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht
eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe.
Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird
aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht, sind es mindestens 12




Monate.

Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge
Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter
der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und
erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar
verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.




Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Knut Packmohr (KN), Tel. 0521/545-3232
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3195


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Datum: 22.08.2019 - 11:05 Uhr
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