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Polizei ermittelt nach "illegalem Straßenrennen"! - Heiligenhaus / Velbert - 1908159

ID: 2197315

(ots) -
Am späten Mittwochabend des 28.08.2019, gegen 22.20 Uhr, meldeten
aufmerksame und vorbildliche Zeugen der örtlichen Polizei über Notruf
zwei genauer beschriebene Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt auf dem
innerörtlichen Südring (B 227) und danach fortgesetzt auf der
Velberter Straße (B 227) in Heiligenhaus gefährliche Fahrmanöver
durchführten und dabei offenbar auch ein "illegales Straßenrennen"
durchführten.

Bei den beschriebenen Fahrzeugen handelte es sich zum einen um
einen roten PKW BMW Mini, der zunächst mit deutlich überhöhter
Geschwindigkeit über den Südring in Richtung Velbert fuhr und dabei
gleich mehrere Fahrzeuge, auf der rechten von zwei Fahrspuren,
verbotswidrig und gefährdend rechts überholte. So konnte der Fahrer
eines überholten Fahrzeugs eine Kollision mit dem roten Mini nur
durch den reaktionsschnellen Abbruch eines schon eingeleiteten
Fahrspurwechsels gerade noch verhindern.

Als der rote Mini danach an einer roten Ampel neben einem weißen
VW Golf zum Stehen kam, führten beide Fahrzeugführer beim nächsten
Phasenwechsel ein offensichtliches Beschleunigungsrennen
gegeneinander durch, bei dem dann auf Südring und Velberter Straße
die "Führungsposition" mit hohen Fahrgeschwindigkeiten (geschätzt
mindestens 90 km/h) mehrfach wechselte.

In Höhe eines Verbrauchermarktes an der Velberter Straße kamen
beide Fahrzeuge dann erneut vor roter Ampel zum Stillstand. Beim
nächsten Phasenwechsel auf Grün fuhren die zwei nebeneinander
startenden Fahrzeuge dann aus noch unbekannten Gründen plötzlich nur
noch mit Schrittgeschwindigkeit weiter. Scheinbar um miteinander zu
kommunizieren wurde dabei nachfolgender Verkehr behindert, auf
Handzeichen und Hupsignale dieser Verkehrsteilnehmer provokativ nicht
reagiert.

Die zwischenzeitlich alarmierte Polizei konnte den von Zeugen




beschriebenen weißen VW Golf nur wenig später auf der Rheinlandstraße
in Velbert-Mitte, in Höhe Berliner Straße antreffen, anhalten und
kontrollieren. Der 19-jährige VW-Fahrer aus Heiligenhaus bestreitet
jede Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen. Bei der
polizeilichen Überprüfung seines Fahrzeugs stellten die Beamten
diverse Fahrzeugmängel und unzulässige technische Veränderungen am
Fahrzeug des Fahranfängers fest. Wegen des Verdachtes der Beteiligung
an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und wegen
der festgestellten Fahrzeugmängel und -veränderungen leitete die
Polizei ein Strafverfahren gegen den jungen Fahrer ein. Der
Führerschein des Beschuldigten wurde gegen dessen Widerspruch
beschlagnahmt, genauso wie das gesamte Fahrzeug des jungen Mannes.

Die Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen zum beschriebenen roten
PKW BMW Mini, der trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen am
Mittwochabend nicht mehr angetroffen werden konnte, dauern intensiv
an. Nach Zeugenaussagen soll der Mini, in Velbert-Mitte, von der
Heiligenhauser Straße nach links in die Jahnstraße abgebogen sein,
bevor die alarmierte Polizei nur wenig später den weißen VW Golf
antreffen und stoppen konnte. Bei der Fahndung nach dem roten Mini
liegen der Polizei vielversprechende Angaben zu Fragmenten des
Mettmanner Kennzeichens vor.

Weitere sachdienliche Zeugenhinweise zur gefährlichen Fahrt der
zwei beschriebenen Fahrzeuge auf der B 227 am Mittwochabend, wie auch
Angaben die zur Identifizierung des roten Minis und seines ebenfalls
männlichen Fahrers führen, nehmen die Polizei in Heiligenhaus,
Telefon 02056 / 9312-6150, und in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110,
jederzeit entgegen.

--- Hinweis zum Thema "illegale Straßenrennen" an die Medien: ---

Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und
Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat
deshalb 2017 die Strafen dafür deutlich verschärft. Der erst neu
geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die
Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe.
Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen
dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen
bis zu zehn Jahre Haft.

Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur
Enteignung eingezogen werden, ggf. auch, wenn sie dem Fahrer nicht
gehören. Regelmäßig werden nach solchen Rennen auch Fahrerlaubnisse
entzogen.

Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme
an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt
die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die durch ihr
Rasen aus eigensüchtigen Motiven das Leben von Unbeteiligten
gefährden, werden von der Polizei konsequent verfolgt.




Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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Datum: 29.08.2019 - 09:04 Uhr
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