Nach Haftentlassung erneut straffällig geworden
(ots) - Nach seiner Entlassung aus der
Justizvollzugsanstalt am 27.08.2019 wurde ein 44-jähriger Deutscher
gerade mal einen Tag später wieder straffällig.
Auf der Fahrt von Offenburg nach Karlsruhe konnte der Mann keine
gültige Fahrkarte vorweisen und rauchte im Zug. Der Zugbegleiter
verständigte daraufhin die Bundespolizei. Der 44-Jährige wies sich
mit einer Entlassungsbescheinigung vom Vortag aus. Anhand dieser
konnten seine Personalien nicht zweifelsfrei festgestellt werden,
somit blieb nur der Weg zur Dienststelle, um seine Fingerabdrücke zu
überprüfen. Dem Mann stand nicht der Sinn danach, weshalb er
versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Bei einem Versuch blieb
es, denn die Beamten waren schneller und legten ihm Handschellen an.
Es folgten Beleidigungen gegenüber den Beamten nebst aggressivem
Verhalten. Die Anzeige wegen Schwarzfahrens und Beleidigung folgt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 29.08.2019 - 12:58 Uhr
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