Bochumer (29) alkoholisiert auf dem E-Scooter
(ots) - Am 31. August, gegen 7.35 Uhr, wurden Polizeibeamte
in Bochum im Bereich der Universiättsstraße / Ferdinandstraße auf
einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam.
Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der
29-jährige Bochumer alkoholisiert war. Ein Alkoholtest ergab einen
Wert von 1,12 Promille.
Da es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, kommt
auf den Bochumer jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im
Verkehr zu. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein
wurde sichergestellt.
Das Bochumer Verkehrskommissariat hat die weiteren Ermittlungen
aufgenommen.
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für
Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine
alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
und erhält einen Bußgeldbescheid.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer
Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem
E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab
0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte
Ausfallerscheinungen zeigt.
Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der
Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss
überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum
Marco Bischoff
Telefon: 0234 9091022
E-Mail: pressestelle.bochum(at)polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/
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Datum: 01.09.2019 - 14:21 Uhr
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