Hartenholm (Werner-Rennen) /
Werner Rennen 2019 - Polizei zieht Bilanz
(ots) - Insgesamt verlief das Wernerrennen aus
polizeilicher Sicht überwiegend ruhig und friedlich. Am heutigen
Sonntag, den 1. September 2019, fasst die Polizei die Einsatzlage im
Zusammenhang mit dem diesjährigen Werner Rennen auf dem Flugplatz
Hartenholm zusammen. An der Größe der Veranstaltung gemessen wurde
eine geringe Anzahl festivaltypischer Straftaten registriert.
Darunter waren 14 Diebstähle, 21 Körperverletzungen, acht Verstöße
gegen das Betäubungsmittelgesetz, 19 Straftaten im Straßenverkehr
sowie 22 Bußgeldverfahren wegen Alkohols und Drogen am Steuer.
Allerdings ermittelt die Polizei auch bezüglich dreier Sexualdelikte.
In zwei Fällen davon handelt es sich um sexuelle Belästigungen. Im
dritten Fall kam es zur Vergewaltigung einer Frau - siehe hierzu
gesonderte OTS-Meldung unter:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4363136 Die Polizei
wünscht allen Besuchern eine sichere Heimreise und verweist auf die
besondere Verkehrssituation im Umfeld der Veranstaltung, die noch bis
einschließlich Montag besteht.
Silke Westphal
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
- Pressestelle Werner-Rennen -
Telefon: 04195-8769955
Handy: 0160-97723713
E-Mail: BadSegeberg.BAOWerner.eaoea(at)polizei.landsh.de
Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.09.2019 - 17:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2199372
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SE
Stadt:
Bad Segeberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Hartenholm (Werner-Rennen) /
Werner Rennen 2019 - Polizei zieht Bilanz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Segeberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).