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Erneut Wohnungseinbrecher in Bornheim unterwegs / Bonner Polizei setzt erneut strategische Fahndung gegen Einbrecher ein

ID: 2200159

(ots) - Im Laufe des vergangenen Wochenendes wurden der
Polizei drei versuchte Wohnungseinbrüche in Bornheim-Hersel und
-Uedorf gemeldet. Auf dem Rheiunuferweg in Uedorf brachen die
Unbekannten eine Terrassentüre auf, durchsuchten die Zimmer und
stahlen Bargeld. Auf dem Fusskreuzweg in Bornheim wurde eine
Wohnungstüre aufgebrochen und Schmuck gestohlen. In allen Fällen gibt
es bislang keine konkreten Täterhinweise. Wer verdächtige Personen
oder Fahrzeuge gesehen hat, die mit den Taten in Verbindung stehen
könnten, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0228/150 mit dem
Kriminalkommissariat 34 in Verbindung zu setzen.

Aufgrund derzeit auffallend hoher Einbruchszahlen ordnete der
stellvertretende Polizeipräsident Helmut Pfau aktuell Maßnahmen der
strategischen Fahndung gemäß § 12a POLG für den Bereich Bornheim an:

Für 28 Tage stehen die Ortsteile

Bornheim Roisdorf Walberberg Merten Widdig

im besonderen Fokus der polizeilichen Einsatzkräfte. "Wir werden
alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um
Einbrüche zu verhindern und mögliche Täter rechtzeitig erkennen zu
können", erklärt Leitender Polizeidirektor Helmut Pfau die aktuell
von ihm genehmigten Fahndungsmaßnahmen. Grundlage für die aktuell
angeordneten Maßnahmen zur strategischen Fahndung sind die aktuellen
Erkenntnisse zu möglichen Brennpunkten im Zusammenhang mit dem
Wohnungseinbruchsdiebstahl. Das LKA NRW benennt dem PP Bonn
wöchentlich sogenannte Prognosegebiete mit einer statistisch erhöhten
Wahrscheinlichkeit zu Wohnungseinbrüchen. Die analysierten Gebiete
fließen dann in die lokale Prognoseerstellung SKALA (System zur
Kriminalitätsanalyse und Lageantizipation) ein und werden mit
aktuellen örtlichen Auswertungen angereichert. Zusätzlich erfolgt
eine kriminalfachliche Bewertung durch das auf die Bekämpfung des




Wohnungseinbruchsdiebstahls spezialisierte Kriminalkommissariat 34.
Die strategische Fahndung ermächtigt die Polizei, Personen auch ohne
einen konkreten Verdacht anzuhalten, ihre Personalien festzustellen
und zu kontrollieren. Sie dürfen außerdem Fahrzeuge in Augenschein
nehmen und bei Verdachtsmomenten auch genauer überprüfen. Dies
bedeutet, dass die Polizei Personen auffordern kann, den Kofferraum
oder Taschen für eine Sichtkontrolle zu öffnen. Pfau ordnete die
Maßnahmen auf Antrag der zuständigen Direktion Kriminalität für
zunächst den Zeitraum zwischen dem 30.08. bis zum 26.09.2019 an.




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Datum: 02.09.2019 - 15:36 Uhr
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