Nachtrag zur Meldung vom 30.08.2019 - 17:06
Mann mit Schusswaffe verletzt - Amtsgericht Celle erlässt Haftbefehl
(ots) - Im Fall des am 30.08.2019 in Unterlüß mit einer
Schusswaffe verletzten 35-jährigen Mannes ermittelt die
Staatsanwaltschaft Lüneburg - Zweigstelle Celle gegen den
Beschuldigten wegen des Verdachts des versuchten Totschlags,
gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Besitzes eines
Schusswaffe.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Nachmittag des vergangenen
Freitag (30.08.2019) im Bürgerpark mit einem Revolver gezielt auf
sein Opfer geschossen und dieses in den Rücken getroffen zu haben,
wobei er die Tötung des Geschädigten billigend in Kauf nahm.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Celle am
Samstag gegen den 36-jährigen Beschuldigten Haftbefehl wegen
versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten
Besitzes einer Schusswaffe. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in
Untersuchungshaft.
Bei seiner Vorführung räumte der Beschuldigte, der nur kurze Zeit
nach seiner Flucht vom Tatort von der Polizei festgenommen worden
war, ein, mit einer Waffe auf seinen Kontrahenten geschossen zu
haben. Er habe diesen jedoch nicht töten wollen. Hintergrund sei ein
Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer gewesen, der bereits
über lange Zeit andauere. Auch am Vorfallstag habe er zuvor mit
seinem Opfer eine verbale Auseinandersetzung geführt gehabt.
Das Opfer wurde mit dem Rettungswagen ins Allgemeine Krankenhaus
Celle verbracht, wo ihm das Projektil in einer Operation aus dem
Rücken erfolgreich entfernt wurde. Es befindet sich nicht in
Lebensgefahr.
Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an.
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Datum: 02.09.2019 - 15:53 Uhr
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