Fahren ohne Fahrerlaubnis
ID: 2202614
(ots) - 05.09.2019, 16.00 Uhr
Im Rahmen einer Kontrolle wurde ein 35 jähriger
Elektrorollerfahrer angehalten und kontrolliert. Da die festgestellte
Höchstgeschwindigkeit bei 40 km/h lag, bedurfte es zum Führen einer
erforderlichen Fahrerlaubnis, in deren Besitz der 35 jährige nicht
war. Er konnte nur eine Prüfbescheinigung vorlegen. Ein
Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde
eingeleitet.
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Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721 9050
E-Mail: pibingen(at)polizei.rlp.de
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Datum: 06.09.2019 - 07:44 Uhr
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