Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft und der Polizei Hildesheim -Drogen bei Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt-
(ots) -
HILDESHEIM -(jpm)Ende Juni ging bei der Polizei Hildesheim ein
Hinweis ein, der den Verdacht begründete, dass in einer Wohnung in
Hildesheim Drogen konsumiert und mit diesen gehandelt werde.
Beamte des 2. Fachkommissariats, das u.a. für die Bearbeitung von
Betäubungsmitteldelikten zuständig ist, nahmen daraufhin die
Ermittlungen auf. Im Zuge derer erhärtete sich ein Tatverdacht gegen
eine 43-jährige Frau und ihren 18-jährigen Sohn, die gemeinsam in der
zur Rede stehenden Wohnung leben.
Das Amtsgericht Hildesheim erließ auf Antrag der
Staatsanwaltschaft einen Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung der
beiden Tatverdächtigen. Ziel war es, Beweismittel aufzufinden, die
den bestehenden Tatverdacht untermauern.
Der Beschluss wurde am 05.09.2019 vollstreckt. Bei der
Wohnungsdurchsuchung fanden und beschlagnahmten die Ermittler, die
von zwei Diensthundeführern mit Rauschgiftspürhunden unterstützt
wurden, umfangreiches Beweismaterial. Dazu zählen Marihuana,
Amphetamin sowie Ecstasytabletten. Ferner ergab sich im Rahmen der
Maßnahmen ein Tatverdacht gegen eine dritte Person wegen des
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dabei handelt es sich um
einen 36-jährigen Mann aus Hildesheim.
Letztlich wurde ein aufgefundener Elektroschocker beschlagnahmt,
der als Taschenlampe getarnt ist. Bei diesem handelt es sich um einen
verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.
Die Ermittlungen dauern an.
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Datum: 06.09.2019 - 11:07 Uhr
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