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Güterzug in Augsburg entgleist

ID: 220334

(ots) -
Bei einer Güterzugentgleisung ist heute (4. Juli) ein Sachschaden von
800.000 Euro entstanden. Um 1.53 Uhr ging bei der Bundespolizei die
Mitteilung über einen Bahnbetriebsunfall im Augsburger Stadtgebiet
ein.

Fünf der sechzehn Waggons des Zuges, der von Gummern (Österreich) nach
Kostrzyn (Polen) unterwegs war, sind aus den Schienen gesprungen. Der
Lokführer blieb unverletzt. Ein Kesselwagen, der mit 55 Tonnen
Calciumcarbonat beladen war, kippte ganz um und lief aus. Der
Augsburger Berufsfeuerwehr gelang es, den Wagen wieder abzudichten.
Calciumcarbonat ist unter anderem als Lebensmittelzusatzstoff
zugelassen und wird häufig beim Backen von Brötchen eingesetzt.
Gefahrgut wurde im Güterzug 49906 nicht transportiert.

Die Ursache für den Unfall ist noch unklar. Die Bundespolizei hat die
Ermittlungen aufgenommen und wird dabei von den Experten des
Eisenbahnbundesamtes unterstützt.

Neben dem entgleisten Güterwagen ist auch die Bahnstrecke auf einer
Länge von 500 Metern schwer in Mitleidenschaft gezogen worden. Wegen
des Unfalls ist der Bahnverkehr zwischen Augsburg und
Augsburg-Oberhausen eingeschränkt.





Kontakt:

Rainer Schlemmer
Pressesprecher
Bahnhofsplatz 6
90443 Nürnberg
Tel.: 0911 205551-215
E-Mail: bpoli.nuernberg.presse(at)polizei.bund.de


Telefon: 089 12149-1011
E-Mail: bpold.muenchen.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg ist mit 16.082 qkm umfassenden
Schutzbereich die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in
Bayern. Sie betreut mehr als 1.670 Bahnkilometer mit 301 Bahnhöfen
und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich
erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis
Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke




Ingolstadt-Nürnberg. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in
Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an.
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet
der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern,
den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der
Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
 


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Datum: 04.07.2010 - 11:39 Uhr
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